Für Unternehmer und GmbH-Inhaber

Der Gewinn steckt in der GmbH – und privat kommt wenig an?

Kurz gesagt

Als Unternehmer haben Sie Hebel, die Angestellten fehlen: eine Betriebsrente über die GmbH, eine durchdachte Finanzplanung und Vorsorge als Argument für gute Mitarbeiter. Hier finden Sie alle drei Themen an einem Ort.

Aus der Praxis

„Der Gewinn steckt in der GmbH – privat kommt davon nichts an.“

Gesellschafter-Geschäftsführer aus Amberg

bis 8.112 €im Jahr steuerfrei für die eigene Rente

Statt Gewinn zu versteuern, legt seine GmbH jedes Jahr bis zu 8.112 € steuerfrei für seine Rente zurück. Wie viel Steuer das spart, hängt von Gehalt, Gewinn und Gestaltung ab – das rechnen wir für Ihre GmbH konkret durch. Die Rente wird später versteuert.

Details

Steuerfreie Beiträge in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds nach § 3 Nr. 63 EStG, 2026 bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze, im ersten Dienstverhältnis. Für Gesellschafter-Geschäftsführer hängt die Gestaltung davon ab, ob sie sozialversicherungspflichtig sind. Die Ersparnis hängt von Steuersatz und Gestaltung ab.

Neu ab 2027

Mehr Förderung für Betriebsrenten von Geringverdienern

Zahlen Sie für Mitarbeiter mit kleinerem Einkommen zusätzlich zum Lohn mindestens 240 € im Jahr in eine Betriebsrente ein (Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds), holen Sie sich einen Teil über die Lohnsteuer zurück. Entgeltumwandlung zählt nicht. Ab dem 1. Januar 2027 steigt dieser Förderbetrag auf bis zu 360 € im Jahr beschlossen. Die Einkommensgrenze liegt dann bei 3 % der Beitragsbemessungsgrenze, voraussichtlich 3.186 € brutto im Monat – die Beitragsbemessungsgrenze 2027 muss der Bundesrat noch bestätigen.

Was heißt das für Sie? Zahlen Sie für einen Mitarbeiter zusätzlich zum Lohn 1.200 € im Jahr ein, bekommen Sie 30 % davon – 360 € – über die Lohnsteueranmeldung zurück, wenn sein Bruttolohn unter der Lohngrenze liegt.

Details

§ 100 EStG in der Fassung des Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BGBl. 2026 I Nr. 14). Bis 31.12.2026 gelten höchstens 288 € und eine Lohngrenze von 2.575 € im Monat; ab 2027 3 % der Beitragsbemessungsgrenze (voraussichtlich 3.186 € im Monat). Voraussetzungen: Beitrag zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn, mindestens 240 € im Jahr, erstes Dienstverhältnis, Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds. Reicht die Lohnsteuer nicht, erstattet das Finanzamt den Rest.

Ihr Beitrag je Mitarbeiter im Jahr
Personen

Über die Lohnsteuer zurück im Jahr

1.800 €

360 € je Mitarbeiter

    Im Kurzcheck für Ihren Betrieb prüfen →

    Ab 1. Januar 2027 beschlossen: 30 % des Beitrags, höchstens 360 € je Mitarbeiter, nur unterhalb der Lohngrenze und ab 240 € Beitrag zusätzlich zum Lohn, erstes Dienstverhältnis. Vereinfachte Rechnung, keine Steuerberatung. Nichts wird gespeichert oder gesendet.

    Bewertung auf Google

    Wir zeigen nur Bewertungen von Personen, die wir als Kunden kennen. Dazu gleichen wir jeden Namen mit unserer Kundenliste ab. So prüfen wir Bewertungen

    „Vor deinem Vortrag beim Unternehmernetzwerk hatte ich die bAV überhaupt nicht aufm Schirm – weder für Mitarbeiter noch für Unternehmer. Als Unternehmer ist das für mich jetzt ein guter Grundstein für eine breit aufgestellte Rente für später."

    ★★★★★ Jan S. · Unternehmer · Google-Bewertung

    Im Kurzcheck

    Das klären wir in 15 Minuten

    • Ob eine Betriebsrente über Ihre GmbH für Sie in Frage kommt.
    • Was Sie Ihren Mitarbeitern anbieten müssen – und was sich lohnt.
    • Welche Förderung ab 2027 für Ihren Betrieb gilt.
    Kostenlosen 15-Minuten-Kurzcheck buchen →

    Kostenlos · unverbindlich · Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden an Werktagen

    Benjamin Tischlak im Büro in Amberg
    Benjamin Tischlak · Investmentspezialist (IHK), DVAG Amberg. Den Kurzcheck führe ich selbst – am Telefon oder per Video.

    Häufige Fragen

    Kurz beantwortet

    Lohnt sich eine Betriebsrente auch für kleine Firmen?

    Oft ja. Gerade in kleinen Betrieben ist eine Betriebsrente ein Argument bei der Suche nach Mitarbeitern. Welche Form passt, hängt von Ihrer Firma ab.

    Bin ich als Gesellschafter-Geschäftsführer überhaupt förderberechtigt?

    Das hängt davon ab, ob Sie sozialversicherungspflichtig sind und wie Ihre Beteiligung aussieht. Das klären wir im Gespräch.

    Kostet der Kurzcheck etwas?

    Nein. Der Kurzcheck ist kostenlos und unverbindlich.

    Von Benjamin Tischlak · Investmentspezialist (IHK) · Deutsche Vermögensberatung (DVAG) · Amberg ·