Als Selbstständiger oder Freiberufler fällst du aus der gesetzlichen Rente raus. Das bedeutet: Du musst selbst handeln – oder im Alter auf das Ersparte zurückgreifen. Ich zeige dir, welche Lösungen wirklich funktionieren.
Als Selbstständiger oder Freiberufler tust du etwas, das die meisten Angestellten für selbstverständlich halten – du kümmerst dich selbst um alles. Auch ums Alter.
Die meisten Selbstständigen sind nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Was nicht eingezahlt wird, kommt auch nicht zurück.
Wer mit 67 in Rente geht und 20 Jahre lebt, braucht bei 2.500 € Monatsbedarf ca. 600.000 € Kapital – ohne jegliche staatliche Rente.
Viele Selbstständige starten die Vorsorge zu spät. Mit 50 Jahren zu starten bedeutet: dreimal so viel monatlich einzahlen wie mit 30.
Klassische Rentenversicherungen haben oft hohe Kosten und schlechte Rendite. Die richtige Auswahl entscheidet über Zehntausende Euro Unterschied.
Es gibt nicht die eine richtige Lösung. Welche Strategie – oder welche Kombination – für dich passt, hängt von deinem Einkommen, Steuersatz und deinen Zielen ab.
Die Basisrente ist das steuerliche Equivalent zur gesetzlichen Rente für Selbstständige. Beiträge bis zu 29.344 € pro Jahr (2026) kannst du als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Bei einem Steuersatz von 42 % bedeutet das: Der Staat übernimmt knapp die Hälfte deiner Einzahlungen.
Ein Investmentfonds-Sparplan ist die flexibelste Form der Altersvorsorge für Selbstständige. Du bestimmst Höhe und Zeitpunkt der Einzahlungen selbst – ideal für schwankende Einkommen. Das Kapital ist jederzeit verfügbar und vererbbar. Richtig strukturiert ist der Steuervorteil durch Abgeltungssteuer-Freibetrag (2.000 € p.a.) und Freistellungsmöglichkeiten erheblich.
Das ist die wichtigste Neuerung für Selbstständige in den letzten 20 Jahren: Ab 2027 können Selbstständige erstmals staatliche Zulagen für die Altersvorsorge erhalten. Das neue Altersvorsorgedepot löst Riester ab und öffnet die Tür für Selbstständige und Freiberufler, die bisher ausgeschlossen waren.
Wer seine Selbstständigkeit über eine GmbH ausübt, hat Zugang zum wohl mächtigsten Steuerhebel überhaupt: der betrieblichen Altersvorsorge. Als Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) kannst du Beiträge als Betriebsausgabe absetzen, Sozialversicherungsbeiträge sparen und gleichzeitig erhebliches Kapital fürs Alter aufbauen. Die monatliche Nettobelastung ist oft überraschend gering.
Übersicht der wichtigsten Merkmale – ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Die richtige Wahl hängt immer von deiner individuellen Situation ab.
| Kriterium | Rürup | Investmentsparplan | Altersvorsorgedepot 2027 | BAV (GGF) |
|---|---|---|---|---|
| Staatliche Förderung | ✓ Steuerabzug | — Nein | ✓ Zulage | ✓ Steuerabzug |
| Flexibilität | Gering | Sehr hoch | Mittel | Mittel |
| Renditechancen | Mittel | Hoch | Hoch (Aktien) | Mittel |
| Kapital vererbbar | Nein | Ja | Ja | Teilweise |
| Für wen geeignet | Hoher Steuersatz | Alle | Ab 2027 alle | GmbH-Inhaber |
Es gibt keine universell beste Lösung. Die richtige Strategie hängt von Einkommen, Steuersatz und persönlichen Zielen ab. Häufig empfehlenswert ist eine Kombination: Basisrente (Rürup) für sofortigen Steuerabzug, steueroptimierter Investmentsparplan für Flexibilität, ab 2027 das neue Altersvorsorgedepot für staatliche Förderung. GmbH-Inhaber sollten zusätzlich die BAV prüfen.
Faustregel: Du benötigst im Ruhestand ca. 70–80 % deines letzten Nettoeinkommens. Da Selbstständige keine gesetzliche Rente erhalten, muss der gesamte Bedarf privat gedeckt werden. Bei 3.000 € Nettobedarf im Monat und 25 Jahren Rentenbezug sind das ca. 900.000 € Kapital. Je früher du anfängst, desto weniger musst du monatlich zurücklegen.
Ja! Das ist eine der wichtigsten Neuerungen. Das neue Altersvorsorgedepot 2027 steht erstmals auch Selbstständigen und Freiberuflern offen – Riester war ihnen bisher verwehrt. Sie können staatliche Förderung (bis zu 1.200 € Grundzulage pro Jahr) nutzen und ihr Geld in Aktien und Investmentfonds investieren.
Rürup ist besonders für gut verdienende Selbstständige mit hohem Steuersatz interessant, da Beiträge bis zu 29.344 € pro Jahr (2026) steuerlich absetzbar sind. Der Nachteil: Das Kapital ist nicht vererbbar und nicht beleihbar. Für Flexibilität sollte Rürup durch andere Bausteine ergänzt werden.
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