Wann kann ich in Rente – und was kostet ein früherer Start?
Ab Jahrgang 1964 liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahre. Mit 45 Versicherungsjahren kannst du ohne Abschlag mit 65 Jahre gehen. Gehst du früher, kostet jeder Monat 0,3 % deiner Rente – lebenslang.
Was heißt das für dich? Zwei Jahre früher sind 24 Monate, also 7,2 % weniger. Bei 1.500 € Rente fehlen dir dann 108 € – jeden Monat, ein Leben lang.
Details
§ 235 SGB VI (Regelaltersgrenze), § 38 SGB VI (45 Jahre, ab Jahrgang 1964; für ältere Jahrgänge § 236b SGB VI, nicht vorzeitig möglich, Wartezeit nach § 51 Abs. 3a SGB VI), § 77 SGB VI (Abschlag, höchstens 14,4 %). gilt Vorschläge der Rentenkommission sind kein geltendes Recht.
Wie viel bleibt von meiner Rente netto?
Von der gesetzlichen Rente gehen Kranken- und Pflegeversicherung ab: die Hälfte des Krankenkassenbeitrags und der volle Pflegebeitrag. Dazu kommt oft Steuer – bei Rentenbeginn 2026 sind 84 % der Rente steuerpflichtig.
Was heißt das für dich? Bei 1.500 € Rente gehen allein für Kranken- und Pflegeversicherung grob 185 € im Monat ab. Mit deiner Rente rechnest du es oben aus.
So kommen die 185 € zustande
7,3 % plus die Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitrags von 2,9 % (zusammen 8,75 %) und 3,6 % Pflegeversicherung: 131,25 € + 54 € = 185,25 €. Kinderlose zahlen mehr. Auf Betriebsrenten zahlst du den vollen Krankenkassenbeitrag allein; dort gilt ein Freibetrag von 197,75 € im Monat (nur Krankenversicherung).
Weiterarbeiten: Was bringt mir die Aktivrente?
Seit dem 1. Januar 2026 bleiben nach Erreichen der Regelaltersgrenze bis 2.000 € im Monat Arbeitslohn steuerfrei gilt. Das gilt für angestellte Arbeit, nicht für Minijobs und nicht für Selbstständige. Kranken- und Pflegeversicherung fallen weiter an. 55 % der Über-50-Jährigen kennen die Aktivrente nicht (Standard Life / YouGov).
Was heißt das für dich? Arbeitest du nach Erreichen deiner Regelaltersgrenze (ab Jahrgang 1964: 67) angestellt weiter und verdienst 1.500 € im Monat, bleiben diese 1.500 € lohnsteuerfrei. Deine Rente wird davon getrennt besteuert. Den Arbeitnehmeranteil zur Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlst du dann in der Regel nicht mehr.
Betriebsrente oder Lebensversicherung: auf einmal oder monatlich?
Beides hat Folgen. Eine Einmalzahlung gibt dir Freiheit, kann aber deine Steuer im Auszahlungsjahr erhöhen. Bei einer Betriebsrente als Einmalzahlung zahlst du Kranken- und Pflegeversicherung trotzdem: Der Betrag wird auf 120 Monate verteilt.
Was heißt das für dich? Lass dir vor der Entscheidung beide Varianten durchrechnen – netto, nach Steuer und Krankenkasse. Die Wahl lässt sich meist nicht zurücknehmen.
Wie lege ich Geld an, damit es lange reicht?
Im Ruhestand brauchst du beides: Geld, das sofort verfügbar ist, und Geld, das weiter arbeitet. Eine häufige Lösung ist ein Entnahmeplan – du zahlst dir jeden Monat einen festen Betrag aus, der Rest bleibt angelegt.
Was heißt das für dich? Wie viel Reserve und wie viel Anlage zu dir passt, hängt an deinem Sicherheitsgefühl. Konkrete Empfehlungen gibt es nur im persönlichen Gespräch.
Was passiert, wenn ich pflegebedürftig werde?
Die Pflegeversicherung zahlt nur einen Teil. Im Pflegeheim bleibt meist ein hoher Eigenanteil, den du aus Rente und Erspartem zahlst. Reicht die Rente nicht, musst du zuerst dein Erspartes einsetzen.
Was heißt das für dich? Plane einen Puffer für Pflege ein, bevor du Erspartes verplanst oder verschenkst.
Ist mein Partner abgesichert, wenn mir etwas passiert?
Die große Witwen- oder Witwerrente beträgt in der Regel 55 % der Rente des Verstorbenen. Eigenes Einkommen wird teilweise angerechnet. Private Renten und Betriebsrenten sehen eine Hinterbliebenenrente nur vor, wenn sie vereinbart ist.
Was heißt das für dich? Bei 1.500 € Rente bleiben deinem Partner davon rund 825 € – vor Anrechnung. Prüft gemeinsam, ob das reicht.