Was passiert finanziell, wenn einem von uns etwas zustößt?
Dann fehlt ein Einkommen – oft für viele Jahre. Die gesetzliche Hinterbliebenenrente fängt nur einen Teil auf, und nur, wenn ihr verheiratet oder eingetragene Lebenspartner seid.
Was heißt das für euch? Rechnet durch, wie lange der andere mit einem Gehalt auskäme – mit Miete oder Kredit. Die Lücke lässt sich mit einer Risikolebensversicherung schließen, die meist wenig kostet.
Details zur Witwenrente
Die große Witwen- oder Witwerrente (zum Beispiel, wenn ein Kind unter 18 im Haushalt lebt) beträgt in der Regel 55 % der Rente des Partners, eigenes Einkommen wird teilweise angerechnet. Unverheiratete Paare bekommen keine Hinterbliebenenrente.
Welche Versicherungen brauchen wir jetzt – und welche nicht?
Wichtig sind drei Dinge: eine Privathaftpflicht, die die ganze Familie einschließt, der Schutz eurer Arbeitskraft und – bei Kindern oder einer Baufinanzierung – eine Risikolebensversicherung. Vieles andere kann warten.
Was heißt das für euch? Legt eure Verträge nebeneinander. Oft sind Dinge doppelt versichert, während das Wichtige fehlt.
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Wie sparen wir sinnvoll fürs Kind?
Es gibt nicht den einen richtigen Weg. Ein Konto ist flexibel, bringt aber kaum Ertrag. Ein Fondssparplan kann über viele Jahre mehr bringen, schwankt aber. Wichtig ist auch, auf wessen Namen ihr spart: Gehört das Geld dem Kind, darf es mit 18 selbst darüber entscheiden.
Was bringt uns das Altersvorsorgedepot mit Kindern?
Ab 2027 gibt es für jedes Kind mit Kindergeld eine Kinderzulage beschlossen: 100 % eurer Beiträge, höchstens 300 € je Kind und Jahr. Dazu kommt die Grundzulage. Wer zu Beginn des Jahres jünger als 25 ist, bekommt einmalig 200 € Einsteigerbonus.
Was heißt das für euch? Zahlt ein Elternteil mit einem Kind 25 € im Monat ein, legt der Staat 37,50 € im Monat dazu. Das Depot ist für eure Rente gedacht, nicht fürs Kind.
Alle Werte als Tabelle
Staatliche Zulagen im Jahr ab 2027 (Grund- plus Kinderzulage, ohne Einsteigerbonus und Steuervorteil)
| Dein Beitrag im Jahr | ohne Kind | 1 Kind | 2 Kinder | 3 Kinder |
| 120 €10 € im Monat | 60 € | 180 € | 300 € | 420 € |
| 300 €25 € im Monat | 150 € | 450 € | 750 € | 1.050 € |
| 600 €50 € im Monat | 240 € | 540 € | 840 € | 1.140 € |
| 1.200 €100 € im Monat | 390 € | 690 € | 990 € | 1.290 € |
| 1.800 €150 € im Monat | 540 € | 840 € | 1.140 € | 1.440 € |
Rechnung: 50 Cent je Euro bis 360 €, 25 Cent je Euro bis 1.800 € Grundzulage; Kinderzulage 100 % der Beiträge, höchstens 300 € je Kind. Die Kinderzulage bekommt nur ein Elternteil. Mindestbeitrag 120 € im Jahr.
Mit euren Zahlen rechnen ↑
Frühstart-Rente: Was ist geplant?
Der Staat will für Kinder ab dem Geburtsjahrgang 2020 vom 6. bis zum 18. Geburtstag jeden Monat 10 € im Monat in ein Vorsorgedepot einzahlen. Stand: geplant – der Bundestag hat das Gesetz am 16.10.2026 beschlossen, die Zustimmung des Bundesrates steht aus. Geplanter Start: 1. Januar 2027.
Was heißt das für euch? Ihr müsst jetzt nichts tun. Für Kinder, die vor 2020 geboren sind, gibt es keine Zahlung, für Babys beginnt sie erst mit sechs Jahren.
Elternzeit: Was passiert mit Rente und Betriebsrente?
In der Elternzeit zahlst du meist nicht in deine Betriebsrente ein, der Vertrag wird beitragsfrei gestellt. Seit dem 1. Juli 2026 hast du danach ein neues Recht: Innerhalb von drei Monaten kannst du verlangen, dass eine per Entgeltumwandlung abgeschlossene Direktversicherung zu den bisherigen Bedingungen weiterläuft gilt.
Was heißt das für dich? Notier dir das Ende der Elternzeit und melde dich innerhalb von drei Monaten bei Arbeitgeber und Versicherer. Sonst bleibt der Vertrag beitragsfrei, und das Recht auf Fortsetzung zu den alten Bedingungen verfällt.
Kindergeld anlegen statt ausgeben – lohnt sich das?
Das Kindergeld beträgt 2026 259 € im Monat je Kind. Wer einen Teil davon regelmäßig anlegt, baut über 18 Jahre ein kleines Vermögen auf.
Was heißt das für euch? Legt ihr 18 Jahre lang 50 € im Monat an, zahlt ihr 10.800 € ein. Bei angenommenen 5 % Rendite im Jahr wären es am Ende rund 17.300 € – vor Kosten und Steuern, eine Annahme, keine Zusage.