● BAV-Experte · IHK-zertifiziert · ⭐ 5,0 Sterne · 68 Google-Bewertungen

Betriebliche Altersvorsorge in Amberg –
der legale Steuerhebel für GmbH-Inhaber.

Bis zu 8.112 € pro Jahr steuerfrei einzahlen – und gleichzeitig Altersvorsorge aufbauen. Für GmbH-Inhaber, Gesellschafter-Geschäftsführer und Arbeitgeber mit Weitblick.

Kostenlose BAV-Beratung buchen → Kostenlos · Unverbindlich · Online oder vor Ort
Autor: Benjamin Tischlak Investmentspezialist (IHK) · BAV-Experte · Deutsche Vermögensberatung (DVAG) · Amberg
bis 8 %
der BBG steuerfrei (§ 3 Nr. 63 EStG) – 4 % zusätzlich SV-frei
15 %
Pflicht-Zuschuss des Arbeitgebers bei Entgeltumwandlung (seit 2022)
5
gesetzliche Durchführungswege: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, UKasse, Direktzusage

Was ist betriebliche Altersvorsorge (BAV)?

Die betriebliche Altersvorsorge (BAV) ist eine vom Arbeitgeber organisierte Altersvorsorge, bei der Beiträge aus dem Bruttogehalt oder zusätzlich vom Arbeitgeber in ein Vorsorgeprodukt fließen. Für GmbH-Inhaber und Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) ermöglicht die BAV, bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze (2026: 8.112 €/Jahr) steuerfrei einzuzahlen – und so jährlich mehrere tausend Euro Körperschaftsteuer zu sparen. Arbeitgeber sind seit 2022 zu einem Pflicht-Zuschuss von mindestens 15 % verpflichtet (§ 1a Abs. 1a BetrAVG). Für eine umfassende GmbH-Vorsorge lässt sich die BAV optimal mit weiteren Steuerstrategien kombinieren.

Was kostet Sie eine BAV wirklich?

Berechnen Sie in 30 Sekunden Ihre Netto-Eigenbelastung – inklusive Steuer- und SV-Ersparnis sowie dem Pflicht-Zuschuss Ihres Arbeitgebers.

Ihre Angaben
1.500 €10.000 €
25 €500 €
Hinweis: Diese Berechnung zeigt Ihnen eine Schätzung Ihrer Netto-Eigenbelastung. Für Ihre persönliche Situation – inkl. GmbH-Optimierung, Direktzusage oder Pensionskasse – sprechen Sie mich direkt an.
Ihr Ergebnis
Ihr BAV-Beitrag 100 €
+ AG-Zuschuss (min. 15 %) + 15 €
= Gesamt in Ihrer BAV 115 €
− Ihre Steuerersparnis − 30 €
− Ihre SV-Ersparnis − 21 €
= Ihre Eigenbelastung 49 €/Monat
Ihre Nettolast 49 %

Sie investieren 115 € in Ihre Altersvorsorge – und das kostet Sie netto nur 49 € im Monat. Das entspricht ca. einer Netflix-Rechnung für Ihre Zukunft.

📅 Diesen Vorteil im 10-Min.-Gespräch sichern

Richtwerte auf Basis 2026er Steuertabellen. Für Ihre genaue Situation sprechen Sie mich direkt an.

Für Firmen & Arbeitgeber

Die BAV ist kein Aufwand.
Sie ist ein Wettbewerbsvorteil.

Seit 2002 haben alle Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung (§ 1a BetrAVG). Wer das nur als Pflicht sieht, lässt bares Geld liegen – denn die BAV spart auch dem Arbeitgeber Kosten.

💰

Sozialversicherungsersparnis für den Arbeitgeber

Beiträge bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) sind sozialversicherungsfrei (§ 1 SvEV) – 2026 entspricht das 338 €/Monat. Das spart dem Arbeitgeber rund 20 % Sozialabgaben auf den umgewandelten Betrag – und zwar sofort und dauerhaft. Insgesamt sind bis zu 8 % der BBG (676 €/Monat, 8.112 €/Jahr) steuerfrei nach § 3 Nr. 63 EStG.

✓ Eigene Kostenersparnis oft größer als der Pflichtzuschuss
📋

Eigene Beiträge als Betriebsausgabe

Zahlt der Arbeitgeber zusätzliche eigene Beiträge (reine Arbeitgeberzusage), sind diese vollständig als Betriebsausgabe absetzbar. Das mindert Körperschaftsteuer, Einkommensteuer und Gewerbesteuer.

✓ Lohnnebenkosten senken – und Mitarbeiter belohnen
💏

Mitarbeiterbindung & Employer Branding

Fachkräfte achten heute auf den Gesamtverdienst – inkl. betrieblicher Absicherung. Ein attraktives BAV-Angebot schlägt sich direkt in Bewerberzahlen und Mitarbeiterloyalität nieder.

✓ Günstigster Hebel im War for Talents
🏆

Staatliche Förderung für Geringverdiener (§ 100 EStG)

Zahlt der Arbeitgeber für Mitarbeiter mit bis zu 2.575 € Bruttolohn mindestens 240 €/Jahr in eine BAV, erstattet der Staat 30 % des Beitrags direkt über die Lohnsteuer zurück (max. 288 €/Jahr je Mitarbeiter).

✓ Direkter Staatszuschuss ans Unternehmen
📄

Geringer Verwaltungsaufwand

Die Direktversicherung – der häufigste Durchführungsweg – wird über den Versicherer abgewickelt. Der Arbeitgeber zahlt monatlich per Lohnabrechnung. Keine eigene Verwaltung, keine Haftungsrisiken aus der Bilanztechnik.

✓ Einrichten, laufen lassen – fertig

Rechtskonformität sicherstellen

Arbeitgeber, die keinen eigenen Tarifvertrag-Durchführungsweg anbieten, müssen Mitarbeitern auf Wunsch die Entgeltumwandlung über eine Direktversicherung ermöglichen. Den Pflichtzuschuss von mind. 15 % (§ 1a Abs. 1a BetrAVG) korrekt zu leisten vermeidet Haftungsrisiken.

✓ Rechtssicher aufgestellt
Rechenbeispiel: 10 Mitarbeiter, je 200 € Entgeltumwandlung
Monatliche Betrachtung. Grenzwerte Stand 2026.
Entgeltumwandlung je Mitarbeiter 200 €
SV-Ersparnis AG (ca. 20 % auf SV-freien Anteil) + 400 €/Monat
Pflicht-Zuschuss AG (15 % × 200 € × 10 MA) − 300 €/Monat
Netto-Vorteil für den Arbeitgeber + 100 €/Monat
Jährliche Netto-Ersparnis AG
1.200 €
bei 10 Mitarbeitern
Der Pflichtzuschuss kostet weniger als die SV-Ersparnis einbringt. Die BAV ist für Arbeitgeber rechnerisch positiv – noch ohne den Effekt auf Mitarbeiterbindung und Recruiting.
BAV für Ihr Unternehmen einrichten →

60 Minuten · kostenlos · unverbindlich

Für Gesellschafter-Geschäftsführer

Was Steuerberater gerne vergessen:
Die GmbH als Vorsorge-Maschine.

Als Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH haben Sie Möglichkeiten, die einem normalen Angestellten nicht offenstehen. Mit der richtigen BAV-Struktur zahlen Sie heute weniger Steuern – und bauen gleichzeitig Altersvorsorge auf.

1
Einstieg

Direktversicherung

Die GmbH schließt als Arbeitgeber eine Lebens- oder Rentenversicherung auf das Leben des GGF ab und zahlt die Beiträge aus dem Gehalt. Bis zu 8 % der BBG (2026: 676 €/Monat = 8.112 €/Jahr) sind steuerfrei (§ 3 Nr. 63 EStG); davon sind 4 % der BBG (338 €/Monat = 4.056 €/Jahr) zusätzlich sozialversicherungsfrei (§ 1 SvEV).

Einfache Handhabung, geringer Verwaltungsaufwand
Beitrag als Betriebsausgabe der GmbH
Insolvenzschutz durch Verpfändung möglich
Begrenzung: gesetzliche Freigrenze (8 % BBG steuerfrei, 4 % BBG auch SV-frei)
2
Empfohlen für GGF

Pensionszusage (Direktzusage)

Die GmbH sagt dem GGF eine konkrete Versorgungsleistung zu (Altersrente, Invalidenrente, Hinterbliebenenversorgung). Die GmbH bildet dafür Pensionsrückstellungen in der Bilanz – diese mindern den Jahresgewinn und damit die Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer.

Keine gesetzliche Beitragsgrenze
Rückstellungen senken KSt + GewSt sofort
Hohe Versorgungsleistungen möglich (max. 75 % der Aktivbezüge)
Anforderungen: Ernsthaftigkeit, Schriftform, Angemessenheit beachten
3
Für hohe Beiträge

Unterstützungskasse

Die GmbH zahlt Beiträge in eine rechtlich selbstständige Unterstützungskasse ein. Diese Beiträge sind für den Arbeitgeber sofort und in voller Höhe als Betriebsausgabe abzugsfähig – ohne die gesetzliche Deckelung der Direktversicherung. Einmaleinzahlungen (Nachfinanzierung) sind möglich.

Keine Beitragsgrenze wie bei der Direktversicherung
Sofortiger Betriebsausgabenabzug
Auch Einmal- oder Nachzahlungen steuerlich wirksam
Keine Bilanzberührung der GmbH (anders als Pensionszusage)
Rechenbeispiel: Pensionszusage für GGF
Modellrechnung. Individuelle Berechnung im persönlichen Gespräch.

Ausgangslage

GGF-Bruttogehalt8.000 €/Monat
GmbH-Gewinn vor Rückstellung60.000 €/Jahr
Zugesagte Pension (Bsp.)3.000 €/Monat
Jährliche Rückstellung (Bsp.)15.000 €/Jahr

Steuerliche Wirkung

Rückstellung mindert GmbH-Gewinn− 15.000 €
KSt-Ersparnis (ca. 15 % + 5,5 % SolZ)ca. + 2.360 €
GewSt-Ersparnis (ca. 14 %)ca. + 2.100 €
Gesamte Steuerersparnis GmbH ca. 4.460 €/Jahr
Wichtige Hinweise zur Pensionszusage: Die Versorgung muss schriftlich vereinbart, ernsthaft gemeint und angemessen sein. Die Versorgungsleistung darf max. 75 % der letzten Aktivbezüge betragen (Angemessenheitsgrenze, BFH). Eine Rückdeckungsversicherung schützt die GmbH bei vorzeitigem Tod oder Berufsunfähigkeit des GGF. Zur Vermeidung einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) muss die Zusage einem Fremdvergleich standhalten. Individuelle steuerliche Beratung ist unerlässlich.
Für Mitarbeiter & Angestellte

230 € in die Rente einzahlen –
und nur ~80 € netto verlieren.

Durch Entgeltumwandlung und den verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss ist die BAV das effizienteste Vorsorge-Instrument für Arbeitnehmer. Kein anderes Sparmodell bietet diesen staatlichen + arbeitgeberfinanzierten Hebel.

So funktioniert Entgeltumwandlung
200 € in die BAV einzahlen – aber netto nur 76 € verlieren. So funktioniert der Steuerhebel.
Ohne BAV
Brutto 4.000 €
Lohnsteuer (~42 %) − 840 €
SV-Beiträge (~10,5 % AN-Anteil) − 420 €
Netto ~ 2.740 €
Kein BAV-Beitrag
Mit BAV
Brutto 4.000 €
Lohnsteuer (auf 3.800 €) − 756 € (84 € gespart)
SV-Beiträge (auf 3.800 €) − 380 € (40 € gespart)
Netto (nach BAV) ~ 2.664 €
230 € in der BAV
inkl. 30 € AG-Zuschuss
nur −76 € netto

Näherungswerte bei 42 % Grenzsteuersatz. Steuerfreie Grenze (§ 3 Nr. 63 EStG, 2026): bis 338 €/Monat steuer- und SV-frei; weitere 338 €/Monat nur steuerfrei.

Steuervorteil in der Ansparphase

Beiträge in die BAV werden vom Bruttogehalt abgezogen, bevor Lohnsteuer und Sozialabgaben berechnet werden. Je höher dein Steuersatz, desto größer die Ersparnis. Steuerfrei sind bis zu 8 % der BBG (2026: 8.112 €/Jahr); davon sind 4 % der BBG auch sozialversicherungsfrei (2026: 4.056 €/Jahr).

Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss

Dein Arbeitgeber muss mindestens 15 % deines umgewandelten Betrags als Zuschuss beisteuern (§ 1a Abs. 1a BetrAVG) – sofern er durch die Entgeltumwandlung SV-Beiträge einspart. Diese Pflicht gilt für Neuverträge seit 2019 und für Altverträge seit 01.01.2022. Das ist gesetzlich garantiertes Extra-Geld für deine Altersvorsorge.

Insolvenzschutz durch den PSVaG

Unverfallbare Anwartschaften sind über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) insolvenzgesichert. Selbst wenn dein Arbeitgeber insolvent geht, bleibt deine aufgebaute Versorgung geschützt.

Mitnahme bei Arbeitgeberwechsel

Unverfallbare Anwartschaften (§ 1b BetrAVG: nach 3 Jahren beim selben AG) bleiben dir erhalten. Die Direktversicherung kann zum neuen Arbeitgeber übertragen (portiert) oder beitragsfrei fortgeführt werden.

Rechenbeispiel: Mitarbeiter, 4.000 € Brutto
Monatliche Betrachtung bei ca. 42 % Grenzsteuersatz inkl. SolZ/KiSt. Näherungswerte.
Entgeltumwandlung 200 €
Weniger Lohnsteuer (ca. 42 %) + 84 € zurück
Weniger SV-Beitrag AN (ca. 20 %) + 40 € zurück
Tatsächlicher Netto-Abzug nur 76 €/Monat
+ AG-Zuschuss (15 %) + 30 € oben drauf
BAV-Beitrag gesamt
230 €/Monat
200 € Eigenanteil + 30 € AG-Zuschuss
Tatsächlicher Netto-Abzug
nur 76 €/Monat
76 € weniger netto → 230 € in die Rente. Das ist der Hebel der BAV.
Hinweis: In der Auszahlungsphase werden Betriebsrenten nachgelagert besteuert und es fallen Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung an (Freibetrag 2026: 192,50 €/Monat in der KV). Individuelle Steuerberatung empfohlen.

BAV auf einen Blick: Für jede Gruppe das Richtige.

Arbeitgeber & Firmen

SV-Ersparnis: ca. 20 % auf den steuerfreien Anteil
Pflicht: mind. 15 % AG-Zuschuss bei Entgeltumwandlung
Geringverdienerförderung: 30 % Staatszuschuss (§ 100 EStG)
Eigene Beiträge = Betriebsausgabe
Rechtsanspruch der Mitarbeiter: seit 2002

Gesellschafter-Geschäftsführer

Direktversicherung: bis 4 %/8 % BBG steuerlich begünstigt
Pensionszusage: keine Beitragsgrenze, Rückstellung senkt KSt + GewSt
Unterstützungskasse: hohe Beiträge, sofort Betriebsausgabe
Angemessenheit: max. 75 % der Aktivbezüge als Pension
Rückdeckungsversicherung schützt die GmbH

Mitarbeiter & Angestellte

Bis 4 % BBG: steuer- und SV-frei (§ 3 Nr. 63 EStG)
Weitere 4 % BBG: steuerfrei (gesamt 8 % BBG)
AG-Zuschuss: gesetzlich mind. 15 % garantiert
Insolvenzschutz durch PSVaG
Portabilität bei Arbeitgeberwechsel

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Einer, der die BAV wirklich kennt.

Benjamin Tischlak – BAV-Experte und Investmentspezialist (IHK), Deutsche Vermögensberatung Amberg

Als BAV-Experte und Investmentspezialist (IHK) bei der Deutschen Vermögensberatung berate ich Firmen, Gesellschafter-Geschäftsführer und Mitarbeiter im Raum Amberg, Regensburg, Weiden und der gesamten Oberpfalz zum Thema betriebliche Altersvorsorge. Kein Fachchinesisch – nur klare Empfehlungen, die zu Ihrer Situation passen.

Investmentspezialist (IHK)

Zertifizierte Qualifikation für komplexe Anlage- und Vorsorgestrategien

BAV-Experte (DVAG)

Spezialisierung auf betriebliche Altersvorsorge für alle Unternehmensformen

500+ betreute Kunden

Unternehmer, GmbH-Inhaber, Selbstständige und Angestellte in ganz Deutschland

68 Google-Bewertungen · 5,0 Sterne

Weißenburger Str. 2, 92224 Amberg · Tel.: 09621 9168831

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Ihre Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge.

Die 5 Durchführungswege unterscheiden sich in Träger, Verwaltungsaufwand und Steuerwirkung: (1) Direktversicherung: Versicherungsvertrag des AG auf das Leben des AN – einfach, häufigster Weg. (2) Pensionskasse: Selbstständige Einrichtung, ähnlich der Direktversicherung, heute seltener neu eingerichtet. (3) Pensionsfonds: Kapitalmarktorientiert, höheres Renditepotenzial, strengere Regulierung. (4) Unterstützungskasse: Kein gesetzlicher Beitragsrahmen, ideal für höhere Beiträge. (5) Direktzusage (Pensionszusage): AG sagt Leistung zu, bildet Rückstellungen – insbesondere für GGF.
Für Anwartschaften aus arbeitgeberfinanzierten Beiträgen gilt gemäß § 1b BetrAVG: die Anwartschaft ist unverfallbar, wenn der Arbeitnehmer das 21. Lebensjahr vollendet hat und die Versorgungszusage mindestens 3 Jahre bestanden hat (seit 01.01.2018). Anwartschaften aus Entgeltumwandlung (arbeitnehmerfinanziert) sind sofort und vollständig unverfallbar.
Gemäß § 3 Nr. 63 EStG sind Beiträge des Arbeitgebers in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der allgemeinen Rentenversicherung West steuerfrei. Davon sind bis zu 4 % der BBG zusätzlich sozialversicherungsfrei. Stand 2026 (BBG: 8.450 €/Monat): steuer- und SV-frei bis zu 338 €/Monat (= 4.056 €/Jahr); nur steuerfrei (aber SV-pflichtig) darüber hinaus bis zu 676 €/Monat (= 8.112 €/Jahr gesamt steuerfrei). Die Grenzen werden jährlich angepasst. Einen ausführlichen Renditevergleich finden Sie im BAV vs. Investmentfonds Vergleich. Alternativ lässt sich die BAV mit einem Altersvorsorgedepot 2027 kombinieren.
Eine Pensionszusage an den GGF wird vom Finanzamt besonders genau geprüft. Zur Vermeidung einer vGA müssen folgende Grundsätze eingehalten werden: (1) Schriftlichkeit: Klare, eindeutige schriftliche Vereinbarung. (2) Ernsthaftigkeit: Die Zusage muss ernsthaft gewollt und finanzierbar sein; Probezeiten/Wartezeiten vor der Zusage sind üblich. (3) Angemessenheit: Die Versorgung darf nach BFH-Rechtsprechung 75 % der Aktivbezüge nicht übersteigen (Gesamtversorgungsobergrenze). (4) Kein Rückwirkungsverbot: Die Zusage darf nicht für Zeiten erteilt werden, die schon vorbei sind. (5) Fremdvergleich: Die Konditionen müssen denen entsprechen, die auch einem fremden Dritten gewährt würden. Steuerrechtliche Einzelberatung ist zwingend empfohlen.
Ja. Die BAV unterliegt dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung: Beiträge sind in der Ansparphase steuerfrei (Förderung), dafür werden die Auszahlungen im Rentenalter als sonstige Einkünfte vollständig mit dem dann geltenden persönlichen Steuersatz versteuert (§ 22 Nr. 5 EStG). Da der Steuersatz im Rentenalter meist deutlich niedriger ist als im Erwerbsleben, ist die nachgelagerte Besteuerung in der Regel vorteilhaft. Zusätzlich fallen auf Betriebsrenten Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung an (Freibetrag in der KV 2026: 192,50 €/Monat; darüber voller Beitragssatz).
Nein. Die Zuschuss-Pflicht nach § 1a Abs. 1a BetrAVG greift nur, soweit der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung tatsächlich Sozialversicherungsbeiträge einspart. Spart der Arbeitgeber keine SV-Beiträge (z.B. weil das Gehalt bereits über der BBG liegt und damit keine SV anfällt), besteht keine gesetzliche Zuschuss-Pflicht. Viele Arbeitgeber zahlen den Zuschuss dennoch freiwillig als Benefit.
Benjamin Tischlak ist IHK-zertifizierter Investmentspezialist und BAV-Experte bei der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) in Amberg. Er berät Firmen, Arbeitgeber, Gesellschafter-Geschäftsführer und Mitarbeiter zur betrieblichen Altersvorsorge – persönlich in Amberg (Weißenburger Str. 2) oder deutschlandweit per Video-Call. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Über 500 betreute Kunden, 68 Google-Bewertungen mit 5,0 Sternen (Stand Mai 2026).
Als Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH können 2026 bis zu 8.112 € pro Jahr steuerfrei in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt werden (8 % der Beitragsbemessungsgrenze, § 3 Nr. 63 EStG). Diese Beiträge mindern direkt die Körperschaftsteuer der GmbH. Je nach individuellem Steuersatz sind jährliche Steuerersparnisse von 2.000 € bis über 5.000 € möglich – bei gleichzeitigem Aufbau von Altersvorsorge.
Google-Bewertungen

68 Bewertungen. Alle 5 Sterne.

★★★★★ 5,0 / 5,0 auf Google
J
Jan Siebert
★★★★★

„Vor deinem Vortrag beim Unternehmernetzwerk hatte ich die bAV überhaupt nicht aufm Schirm – weder für Mitarbeiter noch für Unternehmer. Als Unternehmer ist das für mich jetzt ein guter Grundstein für eine breit aufgestellte Rente für später."

K
Katharina Winkler
★★★★★

„Persönliche und detaillierte Beratung ohne zu überfordern. Fragen sind jederzeit möglich und werden kompetent beantwortet. Ich kann Benjamin Tischlak aus tiefstem Herzen weiterempfehlen."

M
Matthias Renners
★★★★★

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Betriebliche Altersvorsorge (BAV) Amberg: bis zu 8.112 € jährlich steuerfrei (2026), davon 4.056 € auch sozialabgabenfrei. Für GmbH-Inhaber jährliche Steuerersparnis von 2.000 € bis über 5.000 €. BAV-Beratung: Benjamin Tischlak, Investmentspezialist (IHK), Deutsche Vermögensberatung DVAG, Weißenburger Str. 2, 92224 Amberg.