● BAV-Experte · IHK-zertifiziert · ★ 5,0 Sterne · 74 Google-Bewertungen

Betriebliche Altersvorsorge in Amberg –
der legale Steuerhebel für GmbH-Inhaber.

Bis zu 8.112 € pro Jahr steuerfrei einzahlen – und gleichzeitig Altersvorsorge aufbauen. Für GmbH-Inhaber, Gesellschafter-Geschäftsführer und Arbeitgeber mit Weitblick.

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bis 8 %
der BBG steuerfrei (§ 3 Nr. 63 EStG) – 4 % zusätzlich SV-frei
15 %
Pflicht-Zuschuss des Arbeitgebers bei Entgeltumwandlung (seit 2022)
5
gesetzliche Durchführungswege: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, UKasse, Direktzusage

Was ist betriebliche Altersvorsorge (BAV)?

Die betriebliche Altersvorsorge (BAV) ist eine vom Arbeitgeber organisierte Altersvorsorge, bei der Beiträge aus dem Bruttogehalt oder zusätzlich vom Arbeitgeber in ein Vorsorgeprodukt fließen. Für GmbH-Inhaber und Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) ermöglicht die BAV, bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze (2026: 8.112 €/Jahr) steuerfrei einzuzahlen – und so jährlich mehrere tausend Euro Körperschaftsteuer zu sparen. Arbeitgeber sind seit 2022 zu einem Pflicht-Zuschuss von mindestens 15 % verpflichtet (§ 1a Abs. 1a BetrAVG). Für eine umfassende GmbH-Vorsorge lässt sich die BAV optimal mit weiteren Steuerstrategien kombinieren.

Der Höchstbetrag liegt 2026 bei 8.112 € im Jahr steuerfrei und 4.056 € sozialabgabenfrei. Wie sich dieser Maximalbetrag berechnet und wie er sich seit 2019 entwickelt hat, steht auf der Seite BAV-Höchstbetrag 2026.

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Deine Angaben
1.500 €10.000 €
25 €500 €
Hinweis: Diese Berechnung zeigt dir eine Schätzung deiner Netto-Eigenbelastung. Für deine persönliche Situation – inkl. GmbH-Optimierung, Direktzusage oder Pensionskasse – sprich mich direkt an.
Dein Ergebnis
Dein BAV-Beitrag 100 €
+ AG-Zuschuss (min. 15 %) + 15 €
= Gesamt in deiner BAV 115 €
− Deine Steuerersparnis − 30 €
− Deine SV-Ersparnis − 21 €
= Deine Eigenbelastung 49 €/Monat
Deine Nettolast 49 %

Du investierst 115 € in deine Altersvorsorge – und das kostet dich netto nur 49 € im Monat. Das entspricht ca. einer Netflix-Rechnung für deine Zukunft.

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Richtwerte auf Basis 2026er Steuertabellen. Für deine genaue Situation sprich mich direkt an.

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Für Firmen & Arbeitgeber

Die BAV ist kein Aufwand.
Sie ist ein Wettbewerbsvorteil.

Seit 2002 haben alle Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung (§ 1a BetrAVG). Wer das nur als Pflicht sieht, lässt bares Geld liegen – denn die BAV spart auch dem Arbeitgeber Kosten.

Sozialversicherungsersparnis für den Arbeitgeber

Beiträge bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) sind sozialversicherungsfrei (§ 1 SvEV) – 2026 entspricht das 338 €/Monat. Das spart dem Arbeitgeber rund 20 % Sozialabgaben auf den umgewandelten Betrag – und zwar sofort und dauerhaft. Insgesamt sind bis zu 8 % der BBG (676 €/Monat, 8.112 €/Jahr) steuerfrei nach § 3 Nr. 63 EStG.

✓ Eigene Kostenersparnis oft größer als der Pflichtzuschuss

Eigene Beiträge als Betriebsausgabe

Zahlt der Arbeitgeber zusätzliche eigene Beiträge (reine Arbeitgeberzusage), sind diese vollständig als Betriebsausgabe absetzbar. Das mindert Körperschaftsteuer, Einkommensteuer und Gewerbesteuer.

✓ Lohnnebenkosten senken – und Mitarbeiter belohnen

Mitarbeiterbindung & Employer Branding

Fachkräfte achten heute auf den Gesamtverdienst – inkl. betrieblicher Absicherung. Ein attraktives BAV-Angebot schlägt sich direkt in Bewerberzahlen und Mitarbeiterloyalität nieder.

✓ Günstigster Hebel im War for Talents

Staatliche Förderung für Geringverdiener (§ 100 EStG)

Zahlt der Arbeitgeber für Mitarbeiter mit bis zu 2.575 € Bruttolohn mindestens 240 €/Jahr in eine BAV, erstattet der Staat 30 % des Beitrags direkt über die Lohnsteuer zurück (max. 288 €/Jahr je Mitarbeiter).

✓ Direkter Staatszuschuss ans Unternehmen

Geringer Verwaltungsaufwand

Die Direktversicherung – der häufigste Durchführungsweg – wird über den Versicherer abgewickelt. Der Arbeitgeber zahlt monatlich per Lohnabrechnung. Keine eigene Verwaltung, keine Haftungsrisiken aus der Bilanztechnik.

✓ Einrichten, laufen lassen – fertig

Rechtskonformität sicherstellen

Arbeitgeber, die keinen eigenen Tarifvertrag-Durchführungsweg anbieten, müssen Mitarbeitern auf Wunsch die Entgeltumwandlung über eine Direktversicherung ermöglichen. Den Pflichtzuschuss von mind. 15 % (§ 1a Abs. 1a BetrAVG) korrekt zu leisten vermeidet Haftungsrisiken.

✓ Rechtssicher aufgestellt
Rechenbeispiel: 10 Mitarbeiter, je 200 € Entgeltumwandlung
Monatliche Betrachtung. Grenzwerte Stand 2026.
Entgeltumwandlung je Mitarbeiter 200 €
SV-Ersparnis AG (ca. 20 % auf SV-freien Anteil) + 400 €/Monat
Pflicht-Zuschuss AG (15 % × 200 € × 10 MA) − 300 €/Monat
Netto-Vorteil für den Arbeitgeber + 100 €/Monat
Jährliche Netto-Ersparnis AG
1.200 €
bei 10 Mitarbeitern
Der Pflichtzuschuss kostet weniger als die SV-Ersparnis einbringt. Die BAV ist für Arbeitgeber rechnerisch positiv – noch ohne den Effekt auf Mitarbeiterbindung und Recruiting.
BAV für Ihr Unternehmen einrichten →

60 Minuten · kostenlos · unverbindlich

Für Gesellschafter-Geschäftsführer

Was Steuerberater gerne vergessen:
Die GmbH als Vorsorge-Maschine.

Als Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH haben Sie Möglichkeiten, die einem normalen Angestellten nicht offenstehen. Mit der richtigen BAV-Struktur zahlen Sie heute weniger Steuern – und bauen gleichzeitig Altersvorsorge auf.

1
Einstieg

Direktversicherung

Die GmbH schließt als Arbeitgeber eine Lebens- oder Rentenversicherung auf das Leben des GGF ab und zahlt die Beiträge aus dem Gehalt. Bis zu 8 % der BBG (2026: 676 €/Monat = 8.112 €/Jahr) sind steuerfrei (§ 3 Nr. 63 EStG); davon sind 4 % der BBG (338 €/Monat = 4.056 €/Jahr) zusätzlich sozialversicherungsfrei (§ 1 SvEV). Alle Höchstbeträge seit 2019 im Überblick.

Einfache Handhabung, geringer Verwaltungsaufwand
Beitrag als Betriebsausgabe der GmbH
Insolvenzschutz durch Verpfändung möglich
Begrenzung: gesetzliche Freigrenze (8 % BBG steuerfrei, 4 % BBG auch SV-frei)
2
Empfohlen für GGF

Pensionszusage (Direktzusage)

Die GmbH sagt dem GGF eine konkrete Versorgungsleistung zu (Altersrente, Invalidenrente, Hinterbliebenenversorgung). Die GmbH bildet dafür Pensionsrückstellungen in der Bilanz – diese mindern den Jahresgewinn und damit die Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer.

Keine gesetzliche Beitragsgrenze
Rückstellungen senken KSt + GewSt sofort
Hohe Versorgungsleistungen möglich (max. 75 % der Aktivbezüge)
Anforderungen: Ernsthaftigkeit, Schriftform, Angemessenheit beachten
3
Für hohe Beiträge

Unterstützungskasse

Die GmbH zahlt Beiträge in eine rechtlich selbstständige Unterstützungskasse ein. Diese Beiträge sind für den Arbeitgeber sofort und in voller Höhe als Betriebsausgabe abzugsfähig – ohne die gesetzliche Deckelung der Direktversicherung. Einmaleinzahlungen (Nachfinanzierung) sind möglich.

Keine Beitragsgrenze wie bei der Direktversicherung
Sofortiger Betriebsausgabenabzug
Auch Einmal- oder Nachzahlungen steuerlich wirksam
Keine Bilanzberührung der GmbH (anders als Pensionszusage)
Rechenbeispiel: Pensionszusage für GGF
Modellrechnung. Individuelle Berechnung im persönlichen Gespräch.

Ausgangslage

GGF-Bruttogehalt8.000 €/Monat
GmbH-Gewinn vor Rückstellung60.000 €/Jahr
Zugesagte Pension (Bsp.)3.000 €/Monat
Jährliche Rückstellung (Bsp.)15.000 €/Jahr

Steuerliche Wirkung

Rückstellung mindert GmbH-Gewinn− 15.000 €
KSt-Ersparnis (ca. 15 % + 5,5 % SolZ)ca. + 2.360 €
GewSt-Ersparnis (ca. 14 %)ca. + 2.100 €
Gesamte Steuerersparnis GmbH ca. 4.460 €/Jahr
Wichtige Hinweise zur Pensionszusage: Die Versorgung muss schriftlich vereinbart, ernsthaft gemeint und angemessen sein. Die Versorgungsleistung darf max. 75 % der letzten Aktivbezüge betragen (Angemessenheitsgrenze, BFH). Eine Rückdeckungsversicherung schützt die GmbH bei vorzeitigem Tod oder Berufsunfähigkeit des GGF. Zur Vermeidung einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) muss die Zusage einem Fremdvergleich standhalten. Individuelle steuerliche Beratung ist unerlässlich.
Für Mitarbeiter & Angestellte

230 € pro Monat in deine Rente –
spürbar sind davon nur ~68 €.

Durch Entgeltumwandlung und den verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss ist die BAV das effizienteste Vorsorge-Instrument für Arbeitnehmer. Kein anderes Sparmodell bietet diesen staatlichen + arbeitgeberfinanzierten Hebel.

So funktioniert Entgeltumwandlung
200 € fließen in die BAV – 40 € davon sind deine vermögenswirksamen Leistungen (VWL). Dazu kommen 30 € vom Arbeitgeber. Auf deinem Konto fehlen am Ende rund 68 €.
Ohne BAV
Gehalt 4.000 €
VWL vom Arbeitgeber + 40 €
Lohnsteuer (auf 4.040 €) − 534 €
SV-Beiträge (~21,75 % AN-Anteil) − 879 €
VWL in den VL-Sparvertrag − 40 €
Auf dem Konto ~ 2.587 €
40 € im VL-Vertrag, kein BAV-Beitrag
Mit BAV
Gehalt 4.000 €
VWL vom Arbeitgeber + 40 €
Entgeltumwandlung (inkl. VWL) − 200 €
Lohnsteuer (auf 3.840 €) − 486 € (49 € gespart)
SV-Beiträge (auf 3.840 €) − 835 € (44 € gespart)
Auf dem Konto ~ 2.519 €
230 € in der BAV
inkl. 40 € VWL + 30 € AG-Zuschuss
nur −68 €

Modellrechnung 2026: Steuerklasse I, kinderlos, gesetzlich versichert (Ø-Zusatzbeitrag 2,9 %), ohne Kirchensteuer; Lohnsteuer nach dem Programmablaufplan des BMF 2026, Werte gerundet. Die Lohnsteuer sinkt hier um rund 24 % des umgewandelten Betrags. Ob tarifliche VWL umgewandelt werden dürfen, regelt der Tarifvertrag. Ob der Arbeitgeber auf umgewandelte VWL zusätzlich den 15-%-Zuschuss zahlen muss, ist nicht in jeder Konstellation geklärt – das prüfe ich im Einzelfall. Steuerfreie Grenze (§ 3 Nr. 63 EStG, 2026): bis 338 €/Monat steuer- und SV-frei; weitere 338 €/Monat nur steuerfrei.

Steuervorteil in der Ansparphase

Beiträge in die BAV werden vom Bruttogehalt abgezogen, bevor Lohnsteuer und Sozialabgaben berechnet werden. Je höher dein Steuersatz, desto größer die Ersparnis. Steuerfrei sind bis zu 8 % der BBG (2026: 8.112 €/Jahr); davon sind 4 % der BBG auch sozialversicherungsfrei (2026: 4.056 €/Jahr).

Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss

Dein Arbeitgeber muss mindestens 15 % deines umgewandelten Betrags als Zuschuss beisteuern (§ 1a Abs. 1a BetrAVG) – sofern er durch die Entgeltumwandlung SV-Beiträge einspart. Diese Pflicht gilt für Neuverträge seit 2019 und für Altverträge seit 01.01.2022. Das ist gesetzlich garantiertes Extra-Geld für deine Altersvorsorge.

Insolvenzschutz durch den PSVaG

Unverfallbare Anwartschaften sind über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) insolvenzgesichert. Selbst wenn dein Arbeitgeber insolvent geht, bleibt deine aufgebaute Versorgung geschützt.

Mitnahme bei Arbeitgeberwechsel

Unverfallbare Anwartschaften (§ 1b BetrAVG: nach 3 Jahren beim selben AG) bleiben dir erhalten. Die Direktversicherung kann zum neuen Arbeitgeber übertragen (portiert) oder beitragsfrei fortgeführt werden.

Rechenbeispiel: Mitarbeiter, 4.000 € Gehalt + 40 € VWL
Monatlich, Steuerklasse I, kinderlos, ohne Kirchensteuer. Lohnsteuer nach BMF-Programmablaufplan 2026.
Entgeltumwandlung gesamt 200 €
davon VWL vom Arbeitgeber (statt VL-Vertrag) 40 €
davon aus deinem Gehalt 160 €
Weniger Lohnsteuer (ca. 24 % des Betrags) + 48,67 € zurück
Weniger SV-Beitrag AN (ca. 21,75 %) + 43,50 € zurück
Weniger auf dem Konto nur 67,83 €/Monat
+ AG-Zuschuss (15 % von 200 €, Regelfall) + 30 € oben drauf
BAV-Beitrag gesamt
230 €/Monat
160 € Gehalt + 40 € VWL + 30 € AG-Zuschuss
Das merkst du im Monat
rund 68 €/Monat
Aus 68 € weniger auf dem Konto werden 230 € Rentenbeitrag – Monat für Monat. Ohne VWL, also 200 € komplett aus dem Gehalt, wären es rund 108 €.
Hinweis: In der Auszahlungsphase werden Betriebsrenten nachgelagert besteuert und es fallen Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung an (Freibetrag 2026: 197,75 €/Monat in der KV). Individuelle Steuerberatung empfohlen.

BAV auf einen Blick: Für jede Gruppe das Richtige.

Arbeitgeber & Firmen

✓SV-Ersparnis: ca. 20 % auf den steuerfreien Anteil
✓Pflicht: mind. 15 % AG-Zuschuss bei Entgeltumwandlung
✓Geringverdienerförderung: 30 % Staatszuschuss (§ 100 EStG)
✓Eigene Beiträge = Betriebsausgabe
✓Rechtsanspruch der Mitarbeiter: seit 2002

Gesellschafter-Geschäftsführer

✓Direktversicherung: bis 4 %/8 % BBG steuerlich begünstigt
✓Pensionszusage: keine Beitragsgrenze, Rückstellung senkt KSt + GewSt
✓Unterstützungskasse: hohe Beiträge, sofort Betriebsausgabe
✓Angemessenheit: max. 75 % der Aktivbezüge als Pension
✓Rückdeckungsversicherung schützt die GmbH

Mitarbeiter & Angestellte

✓Bis 4 % BBG: steuer- und SV-frei (§ 3 Nr. 63 EStG)
✓Weitere 4 % BBG: steuerfrei (gesamt 8 % BBG)
✓AG-Zuschuss: gesetzlich mind. 15 % garantiert
✓Insolvenzschutz durch PSVaG
✓Portabilität bei Arbeitgeberwechsel

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Einer, der die BAV wirklich kennt.

Benjamin Tischlak – BAV-Experte und Investmentspezialist (IHK), Deutsche Vermögensberatung Amberg

Als BAV-Experte und Investmentspezialist (IHK) bei der Deutschen Vermögensberatung berate ich Firmen, Gesellschafter-Geschäftsführer und Mitarbeiter im Raum Amberg, Regensburg, Weiden und der gesamten Oberpfalz zum Thema betriebliche Altersvorsorge. Kein Fachchinesisch – nur klare Empfehlungen, die zu Ihrer Situation passen.

Investmentspezialist (IHK)

Zertifizierte Qualifikation für komplexe Anlage- und Vorsorgestrategien

BAV-Experte (DVAG)

Spezialisierung auf betriebliche Altersvorsorge für alle Unternehmensformen

500+ betreute Kunden

Unternehmer, GmbH-Inhaber, Selbstständige und Angestellte in ganz Deutschland

74 Google-Bewertungen · 5,0 Sterne

Weißenburger Str. 2, 92224 Amberg · Tel.: 09621 9168831

Zur Hauptseite →

Ihre Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge.

Die 5 Durchführungswege unterscheiden sich in Träger, Verwaltungsaufwand und Steuerwirkung: (1) Direktversicherung: Versicherungsvertrag des AG auf das Leben des AN – einfach, häufigster Weg. (2) Pensionskasse: Selbstständige Einrichtung, ähnlich der Direktversicherung, heute seltener neu eingerichtet. (3) Pensionsfonds: Kapitalmarktorientiert, höheres Renditepotenzial, strengere Regulierung. (4) Unterstützungskasse: Kein gesetzlicher Beitragsrahmen, ideal für höhere Beiträge. (5) Direktzusage (Pensionszusage): AG sagt Leistung zu, bildet Rückstellungen – insbesondere für GGF.
Für Anwartschaften aus arbeitgeberfinanzierten Beiträgen gilt gemäß § 1b BetrAVG: die Anwartschaft ist unverfallbar, wenn der Arbeitnehmer das 21. Lebensjahr vollendet hat und die Versorgungszusage mindestens 3 Jahre bestanden hat (seit 01.01.2018). Anwartschaften aus Entgeltumwandlung (arbeitnehmerfinanziert) sind sofort und vollständig unverfallbar.
Gemäß § 3 Nr. 63 EStG sind Beiträge des Arbeitgebers in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der allgemeinen Rentenversicherung West steuerfrei. Davon sind bis zu 4 % der BBG zusätzlich sozialversicherungsfrei. Stand 2026 (BBG: 8.450 €/Monat): steuer- und SV-frei bis zu 338 €/Monat (= 4.056 €/Jahr); nur steuerfrei (aber SV-pflichtig) darüber hinaus bis zu 676 €/Monat (= 8.112 €/Jahr gesamt steuerfrei). Die Grenzen werden jährlich angepasst. Einen ausführlichen Renditevergleich finden Sie im BAV vs. ETF Vergleich. Alternativ lässt sich die BAV mit einem Altersvorsorgedepot 2027 kombinieren.
Eine Pensionszusage an den GGF wird vom Finanzamt besonders genau geprüft. Zur Vermeidung einer vGA müssen folgende Grundsätze eingehalten werden: (1) Schriftlichkeit: Klare, eindeutige schriftliche Vereinbarung. (2) Ernsthaftigkeit: Die Zusage muss ernsthaft gewollt und finanzierbar sein; Probezeiten/Wartezeiten vor der Zusage sind üblich. (3) Angemessenheit: Die Versorgung darf nach BFH-Rechtsprechung 75 % der Aktivbezüge nicht übersteigen (Gesamtversorgungsobergrenze). (4) Kein Rückwirkungsverbot: Die Zusage darf nicht für Zeiten erteilt werden, die schon vorbei sind. (5) Fremdvergleich: Die Konditionen müssen denen entsprechen, die auch einem fremden Dritten gewährt würden. Steuerrechtliche Einzelberatung ist zwingend empfohlen.
Ja. Die BAV unterliegt dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung: Beiträge sind in der Ansparphase steuerfrei (Förderung), dafür werden die Auszahlungen im Rentenalter als sonstige Einkünfte vollständig mit dem dann geltenden persönlichen Steuersatz versteuert (§ 22 Nr. 5 EStG). Da der Steuersatz im Rentenalter meist deutlich niedriger ist als im Erwerbsleben, ist die nachgelagerte Besteuerung in der Regel vorteilhaft. Zusätzlich fallen auf Betriebsrenten Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung an (Freibetrag in der KV 2026: 197,75 €/Monat; darüber voller Beitragssatz).
Nein. Die Zuschuss-Pflicht nach § 1a Abs. 1a BetrAVG greift nur, soweit der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung tatsächlich Sozialversicherungsbeiträge einspart. Spart der Arbeitgeber keine SV-Beiträge (z.B. weil das Gehalt bereits über der BBG liegt und damit keine SV anfällt), besteht keine gesetzliche Zuschuss-Pflicht. Viele Arbeitgeber zahlen den Zuschuss dennoch freiwillig als Benefit.
Benjamin Tischlak ist IHK-zertifizierter Investmentspezialist und BAV-Experte bei der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) in Amberg. Er berät Firmen, Arbeitgeber, Gesellschafter-Geschäftsführer und Mitarbeiter zur betrieblichen Altersvorsorge – persönlich in Amberg (Weißenburger Str. 2) oder deutschlandweit per Video-Call. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Über 500 betreute Kunden, 74 Google-Bewertungen mit 5,0 Sternen (Stand Mai 2026).
Als Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH können 2026 bis zu 8.112 € pro Jahr steuerfrei in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt werden (8 % der Beitragsbemessungsgrenze, § 3 Nr. 63 EStG). Diese Beiträge mindern direkt die Körperschaftsteuer der GmbH. Je nach individuellem Steuersatz sind jährliche Steuerersparnisse von 2.000 € bis über 5.000 € möglich – bei gleichzeitigem Aufbau von Altersvorsorge.
Ja. Jeder Arbeitnehmer hat seit 2002 einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung (§ 1a BetrAVG). Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, diesen Wunsch zu erfüllen. Seit 2019 müssen Sie bei Neuverträgen zudem mindestens 15% des umgewandelten Betrags als Arbeitgeberzuschuss beisteuern – sofern Sie durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einsparen.
Für Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH gibt es drei Hauptwege: 1. Direktversicherung (bis zu 8 % der BBG steuerfrei nach § 3 Nr. 63 EStG; davon 4 % auch sozialversicherungsfrei – 2026: max. 8.112 € steuerfrei, davon 4.056 € auch SV-frei), 2. Pensionszusage/Direktzusage (GmbH sagt eine Rente zu, bildet steuerlich wirksame Rückstellungen – ohne Beitragsgrenze), 3. Unterstützungskasse (ebenfalls ohne gesetzliche Beitragsgrenze, Beiträge sofort als Betriebsausgabe abzugsfähig). Die Pensionszusage ist für viele GGF steuerlich am wirkungsvollsten.
Durch Entgeltumwandlung zahlen Sie auf den umgewandelten Betrag keine Steuern und keine Sozialversicherungsbeiträge – bis zur gesetzlichen Höchstgrenze. Bei einem mittleren Steuersatz und dem verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss von 15% spüren Sie von 200€ BAV-Beitrag im Monatsbudget effektiv nur ca. 80–95€ – je nach persönlichem Steuersatz. Gleichzeitig landen durch den AG-Zuschuss 230€ in Ihrer BAV.
Unverfallbare Anwartschaften (§ 1b BetrAVG) bleiben Ihnen erhalten. Bei der Direktversicherung können Sie den Vertrag oft auf den neuen Arbeitgeber übertragen (Portabilität nach § 4 BetrAVG) oder beitragsfrei stellen. Die bis dahin eingezahlten Beiträge und die aufgebaute Versorgung gehören Ihnen.
Google-Bewertungen

74 Bewertungen. Alle 5 Sterne.

★★★★★ 5,0 / 5,0 auf Google
J
Jan Siebert
★★★★★

„Vor deinem Vortrag beim Unternehmernetzwerk hatte ich die bAV überhaupt nicht aufm Schirm – weder für Mitarbeiter noch für Unternehmer. Als Unternehmer ist das für mich jetzt ein guter Grundstein für eine breit aufgestellte Rente für später."

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Katharina Winkler
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