Das Gesetz steht – für Neuverträge ab 2027 löst ein gefördertes Wertpapierdepot ohne Garantiepflicht die Riester-Rente ab. Wer jetzt den falschen Schritt macht, verschenkt Fördergelder. Ich erkläre dir in 10 Minuten, was das konkret für dich bedeutet.
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Staatliche Förderung laut Altersvorsorgereformgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 156)
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Kurzantwort: Das Altersvorsorgedepot ist ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot, das ab dem 1. Januar 2027 die Riester-Rente für alle Neuabschlüsse ersetzt. Der Bundestag hat die Reform am 27. März 2026 beschlossen. Gefördert wird mit bis zu 540 € im Jahr. Bestehende Riester-Verträge laufen mit Bestandsschutz weiter. Neu ist, dass auch Selbstständige und Freiberufler erstmals Zugang zur staatlichen Förderung erhalten – sie waren bei Riester bisher außen vor.
Kein Fachchinesisch. Nur das, was für dich wirklich relevant ist.
Ab 1. Januar 2027 gibt es das neue Altersvorsorgedepot. Die staatliche Förderung ist gestaffelt: 50 % auf die ersten 360 € Eigenbeitrag (= 180 € Zulage), dann 25 % auf weitere Beiträge bis 1.800 € (= bis zu 360 € Zulage). Maximale Grundzulage: 540 € pro Jahr. Plus bis zu 300 € Kinderzulage pro Kind und einmalig 200 € Berufseinsteigerbonus, wenn du zu Beginn des Beitragsjahres noch nicht 25 bist. Voraussetzung für die Grundzulage: mindestens 120 € Eigenbeitrag im Jahr. Was in deinem Fall zusammenkommt, zeigt dir der Altersvorsorgedepot-Rechner in wenigen Sekunden. Und worauf du bei der Anbieterauswahl ab 2027 achten solltest, steht hier.
Dein bestehender Vertrag läuft mit Bestandsschutz weiter. Du kannst ihn behalten, in die neue Förderung wechseln oder auf ein neues Altersvorsorgedepot übertragen – ohne bisherige Förderung zurückzuzahlen. Welche Option für dich stimmt, hängt von drei Faktoren ab.
Drei konkrete Handlungsempfehlungen: Was du jetzt tun solltest, was du vermeiden musst – und wann sich ein persönliches Gespräch wirklich lohnt.
Das Wichtigste verständlich erklärt – ohne Fachwörter, ohne Produktwerbung.
Riester wurde über 20 Jahre lang kritisiert: komplizierte Förderregeln, hohe Kosten, kaum Rendite. Der Bundestag hat deshalb im März 2026 beschlossen, das System ab dem 1. Januar 2027 durch das neue Altersvorsorgedepot zu ersetzen. Der Bundesrat stimmte am 8. Mai 2026 zu, verkündet wurde das Gesetz am 29. Mai 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 156). Kernidee: staatlich gefördertes Investieren in Wertpapiere ohne Garantiepflicht – mit höheren Renditechancen, aber auch Kursrisiken.
Die neue Förderung ist gestaffelt:
Rechenbeispiel: Du zahlst 150 € im Monat (1.800 € p.a.) → Staat zahlt 540 € Grundzulage dazu → Du investierst effektiv 2.340 € im Jahr in dein Depot. Je nach persönlichem Steuersatz reduziert sich dein effektiver Eigenaufwand nochmals deutlich. Förderung für 2027 berechnen →
Das neue Depot ist für mehr Menschen zugänglich als Riester. Unmittelbar förderberechtigt sind unter anderem:
Anders als bei klassischen Riester-Rentenversicherungen fließt dein Geld ins ein echtes Wertpapierdepot. Du kannst in Investmentfonds, Aktienfonds und andere zugelassene Kapitalmarktprodukte investieren. Zulässig sind nur Anlagen, die eine abschließende Positivliste nennt. Eine Garantie gibt es nicht (Riester verlangte 100 % Beitragserhalt) – das ermöglicht höhere Renditechancen, aber auch Verluste. Wer Sicherheit will, kann stattdessen einen geförderten Vertrag mit Garantie wählen: Zu Rentenbeginn sind dann mindestens 100 % oder 80 % der Beiträge samt Zulagen da – die Förderung ist dieselbe. Welche Anlagestrategie passt, hängt von deinem Anlagehorizont ab.
Das Altersvorsorgedepot und die betriebliche Altersvorsorge schließen sich nicht aus – sie ergänzen sich ideal. Die BAV nutzt Betriebsausgaben und Sozialversicherungsersparnisse, das Altersvorsorgedepot nutzt staatliche Zulagen und Steuervorteile im Privatbereich. Für GmbH-Inhaber und Gesellschafter-Geschäftsführer kann die Kombination beider Instrumente einen erheblichen Steuerhebel erzeugen.
Für Selbstständige stellt sich die Frage: Altersvorsorgedepot oder Rürup? Die Rürup-Rente bietet hohe Steuerabzüge (bis 30.826 € jährlich absetzbar, 2026), dafür ist das Kapital nicht vererbbar und nicht kündbar. Das Altersvorsorgedepot bietet staatliche Zulagen bis 540 €/Jahr und mehr Flexibilität – beim Auszahlungsplan ist das Restkapital vererbbar (die Förderung muss dann zurückgezahlt werden, außer bei Übertragung auf den Vertrag des Ehepartners), bei der lebenslangen Rente nur mit Rentengarantiezeit. Der Sonderausgabenabzug ist dafür auf 1.800 € Eigenbeitrag plus Zulagen begrenzt. Für Gutverdiener lohnt sich oft eine Kombination beider Produkte. Einen bestehenden Rürup-Vertrag kannst du allerdings nicht in ein Altersvorsorgedepot umwandeln – welche Wege es stattdessen gibt. Zum ausführlichen Vergleich: Rürup vs. Altersvorsorgedepot →
Riester-Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen werden, haben Bestandsschutz und laufen mit der bisherigen Förderung weiter. Du kannst per Erklärung gegenüber deinem Anbieter auch nur in die neue Förderung wechseln oder dein Guthaben in einen neuen Altersvorsorgevertrag übertragen – ohne die bisherige Förderung zurückzuzahlen. Dabei können Wechsel-, Abschluss- und Vertriebskosten anfallen. Kündigen solltest du nicht: Eine Auszahlung gilt als schädliche Verwendung, und die Förderung muss zurückgezahlt werden.
Für viele ja: Selbstständige mit Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) oder freiberuflicher Tätigkeit (§ 18 Abs. 1 Nr. 1–3 EStG), die eine Steuererklärung abgegeben haben, sind ab 2027 erstmals unmittelbar förderberechtigt – auch wenn sie nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Bei Riester waren sie bisher meist außen vor; rentenversicherungspflichtige Selbstständige (z. B. viele Handwerker) konnten schon bisher riestern. Ob sich das Depot neben einer Rürup-Rente lohnt, hängt vom Steuersatz und der Gesamtplanung ab.
Ab dem 1. Januar 2027 dürfen Anbieter das Altersvorsorgedepot anbieten. Bestandsschutz gibt es nur für Riester-Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen werden. Es lohnt sich aber, sich jetzt schon zu informieren und die Weichen richtig zu stellen – denn wer früh startet, profitiert länger von Zinseszins und staatlicher Förderung.
Anbieter brauchen eine Erlaubnis der Finanzaufsicht, und jeder Vertrag muss vom Bundeszentralamt für Steuern zertifiziert sein – die Zertifizierung prüft allerdings nicht die wirtschaftliche Tragfähigkeit. Wie dein Vermögen bei einer Pleite des Anbieters geschützt ist, hängt davon ab, wer ihn anbietet (z. B. Bank oder Versicherer); das gehört in den Anbietervergleich. Gegen Kursschwankungen schützt das nicht: Beim Altersvorsorgedepot gibt es keine Garantie, Verluste sind möglich, und frühere Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für künftige.
Benjamin Tischlak, Finanzberater und Investmentspezialist (IHK) bei der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) in Amberg, berät zu allen Fragen rund um das Altersvorsorgedepot 2027. Er erklärt, was sich für Riester-Sparer ändert, für wen sich das neue Depot lohnt und welche Strategie sinnvoll ist. Erstgespräch kostenlos und unverbindlich.
Ich bin Benni. Vermögensberater bei der Deutschen Vermögensberatung in Amberg – mit Fokus auf Unternehmer, GmbH-Inhaber und Selbstständige. Nicht weil ich das muss, sondern weil das die Menschen sind, bei denen der größte Hebel liegt.
Der Ratgeber empfiehlt kein bestimmtes Produkt. Er erklärt dir, was das neue Depot bedeutet – und was du jetzt tun (oder lassen) solltest.
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„Als Unternehmer ist das für mich jetzt ein guter Grundstein für eine breit aufgestellte Rente für später. Benjamin hat mir Zusammenhänge erklärt, die ich vorher gar nicht kannte.“
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