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Kann ich meine Rürup-Rente ins Altersvorsorgedepot übertragen?

Die kurze Antwort: nein. Das Gesetz sieht diesen Weg ausdrücklich nicht vor. Die längere Antwort ist die nützlichere – denn es gibt vier Wege, wie du ab 2027 von der neuen Förderung profitierst, ohne deinen bestehenden Vertrag zu verlieren.

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Kurzantwort: Nein – eine Übertragung von einem Basisrentenvertrag (Rürup) in ein Altersvorsorgedepot ist im Altersvorsorgereformgesetz nicht vorgesehen. Der Grund ist systematisch: Die Rürup-Rente gehört zur Basisversorgung, das Altersvorsorgedepot zur privaten geförderten Altersvorsorge – zwei getrennte Schichten. Dein Guthaben bleibt also, wo es ist. Was ab 2027 geht: den Rürup weiterlaufen lassen und zusätzlich ein Depot besparen, den Beitrag senken oder den Vertrag beitragsfrei stellen. Welcher Weg sich rechnet, hängt an den Kosten deines bestehenden Vertrags und an deinem Grenzsteuersatz.

Zwei Schichten, zwischen denen kein Kapital wandert

Die deutsche Altersvorsorge ist in drei Schichten gebaut. Die Rürup-Rente steht in Schicht 1 – zusammen mit der gesetzlichen Rente und den Versorgungswerken. Sie ist als Ersatz für die gesetzliche Rente gedacht, und deshalb ist sie bewusst unantastbar: nicht kündbar, nicht beleihbar, nicht übertragbar, nicht auszahlbar vor Rentenbeginn.

Das Altersvorsorgedepot steht in Schicht 3, der privaten geförderten Vorsorge. Es ist der Nachfolger der Riester-Rente, nicht der Rürup-Rente. Ein Übertragungsweg zwischen beiden Schichten war nie vorgesehen – auch nicht bei Riester und Rürup.

Das Bundesfinanzministerium formuliert es in seinen FAQ zur Reform unmissverständlich: Eine Übertragung von einem Basisrentenvertrag zu einem Altersvorsorgevertrag ist nicht vorgesehen.

Diese Unantastbarkeit ist übrigens kein reiner Nachteil. Sie ist der Grund, warum Rürup-Guthaben in der Ansparphase vor Gläubigern geschützt ist und im Fall von Arbeitslosigkeit in der Regel nicht als verwertbares Vermögen zählt. Der Pfändungsschutz gilt allerdings nicht unbegrenzt: Die Zivilprozessordnung schützt gestaffelt nach Lebensalter jährliche Beträge und insgesamt eine Obergrenze – wer sehr hohe Summen angespart hat, sollte das im Einzelfall prüfen lassen. Für Selbstständige ohne gesetzliche Rente ist das oft der eigentliche Wert des Vertrags – wichtiger als die Steuerersparnis.

Was du ab 2027 tatsächlich tun kannst

Weg 1

Rürup weiterzahlen – und zusätzlich ins Depot

Beide Verträge nebeneinander, jeder mit eigenem Förderrahmen. Der Rürup nutzt den Sonderausgabenabzug, das Depot die Zulage von bis zu 540 € im Jahr plus 300 € je Kind.

Passt, wenn dein Rürup-Vertrag günstig ist, dein Grenzsteuersatz hoch und du zusätzliches Geld zum Sparen hast. Für die meisten Selbstständigen mit gutem Einkommen ist das der naheliegende Weg – kein Entweder-oder.

Weg 2

Rürup-Beitrag senken, Differenz ins Depot

Du zahlst weniger in den Rürup und lenkst den frei gewordenen Betrag ins Altersvorsorgedepot. Der Rürup läuft normal weiter, nur mit kleinerer Sparrate.

Passt, wenn dein Budget begrenzt ist und die Zulage in deinem Fall mehr bringt als der Steuerabzug – typischerweise bei moderatem Einkommen oder wenn Kinderzulagen dazukommen. Prüf vorher, ob dein Vertrag einen Mindestbeitrag verlangt.

Weg 3

Rürup beitragsfrei stellen

Der Vertrag bleibt bestehen, du zahlst aber nichts mehr ein. Das Guthaben wird weiter angelegt und später als lebenslange Rente ausgezahlt – kleiner als geplant. Die volle Sparrate geht ins Depot.

Passt, wenn dein Vertrag teuer ist oder nicht mehr zu deiner Lage passt. Achtung: Das ist der Weg mit den meisten Nebenwirkungen – die stehen im nächsten Abschnitt.

Weg 4

Übertragen – aber innerhalb der Rürup-Welt

Wenn du "Rürup übertragen" suchst, meinst du vielleicht gar nicht das Depot, sondern einen anderen Anbieter. Das ist tatsächlich möglich: Manche Versicherer nehmen einen bestehenden Rürup-Vertrag als Übertragung an. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es aber nicht.

Aber Vorsicht: Bei den meisten Verträgen bleiben die bereits verrechneten Abschluss- und Vertriebskosten beim alten Anbieter. Gerade in den ersten Jahren ist eine Übertragung deshalb kaum ohne Verlust möglich. Und beim neuen Vertrag fallen diese Kosten erneut an. Rechnen lässt sich das nur mit beiden Verträgen auf dem Tisch.

Welcher dieser Wege in deinem Fall der richtige ist, entscheidet sich an den Kosten deines Vertrags.

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Was Beitragsfreistellung wirklich bedeutet

"Beitragsfrei stellen" klingt nach einem sauberen Schnitt. Es ist aber kein Ausstieg, sondern ein Einfrieren. Vier Punkte, die du vorher wissen solltest:

  • Dein Geld bleibt drin. Es gibt keinen Rückkaufswert zur Auszahlung. Das Guthaben wird zum vereinbarten Rentenbeginn verrentet – frühestens ab dem Alter, das dein Vertrag vorsieht.
  • Die Kosten laufen weiter. Verwaltungskosten werden auch dann vom Guthaben abgezogen, wenn du nichts mehr einzahlst. Bei einem teuren Altvertrag zehrt das an der Rendite.
  • Der Steuervorteil entfällt für die Zukunft. Beiträge, die du nicht mehr zahlst, kannst du auch nicht mehr absetzen. Bereits erhaltene Vorteile bleiben unberührt.
  • Nicht jeder Vertrag lässt es zu. Ob eine Beitragsfreistellung möglich ist und ab welcher Höhe des Guthabens, steht in deinen Vertragsbedingungen – das ist keine gesetzliche, sondern eine vertragliche Frage.

Deshalb ist das keine Entscheidung, die man an einer Faustregel festmacht. Sie hängt an drei Zahlen: den laufenden Kosten deines Vertrags, deinem Grenzsteuersatz und der Zulage, die du im Depot bekommen würdest.

Drei Situationen, drei Antworten

Kleiner Beitrag, moderates Einkommen

Das Depot liegt meist vorn. Auf die ersten 360 € gibt es 50 % Zulage, bis 1.800 € noch 25 %. Bei 1.000 € Jahresbeitrag sind das rund 34 % Förderquote – das erreicht kaum ein Grenzsteuersatz.

Hoher Beitrag, hoher Grenzsteuersatz

Der Rürup bleibt stark. Die Zulage ist bei 540 € Grundzulage gedeckelt, der Sonderausgabenabzug dagegen wächst mit dem Beitrag – 2026 bis 30.826 € für Alleinstehende. Ab etwa 6.000 € Jahresbeitrag fällt die Depot-Förderquote unter 10 %. Solange keine Kinderzulagen dazukommen, spricht hier mehr für den Rürup.

Kinder im Haushalt

Das Bild kippt. Je Kind kommen 300 € Zulage dazu. Bei zwei Kindern und 1.000 € Eigenbeitrag stehen 940 € Förderung im Raum – das schlägt jeden Steuerabzug in dieser Größenordnung.

Rechne deinen Fall durch, bevor du etwas an deinem Vertrag änderst.

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Du hast auch einen Riester-Vertrag? Da ist es anders.

Riester und das Altersvorsorgedepot liegen in derselben Schicht – das Depot ist ausdrücklich der Riester-Nachfolger. Deshalb ist dort ein Wechsel vorgesehen: Du kannst das angesparte Kapital in einen Neuvertrag mitnehmen, ohne erhaltene Förderung zurückzahlen zu müssen. Oder du wechselst nur die Förderung und behältst den Vertrag.

Was mit deinem Riester-Vertrag passiert →
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Rürup und Altersvorsorgedepot – Fragen & Antworten

Kann ich meine Rürup-Rente in das Altersvorsorgedepot übertragen?

Nein. Eine Übertragung von einem Basisrentenvertrag (Rürup) in einen Altersvorsorgevertrag ist im Altersvorsorgereformgesetz nicht vorgesehen – so steht es auch in den FAQ des Bundesfinanzministeriums. Der Grund ist systematisch: Die Rürup-Rente gehört zur Basisversorgung, also in dieselbe Schicht wie die gesetzliche Rente. Das Altersvorsorgedepot gehört zur privaten, geförderten Altersvorsorge. Zwischen diesen beiden Schichten wandert kein Kapital.

Kann ich meinen Rürup-Vertrag kündigen und mir das Guthaben auszahlen lassen?

Nein. Die Rürup-Rente ist gesetzlich so ausgestaltet, dass das Kapital vor Rentenbeginn nicht ausgezahlt, nicht beliehen und nicht übertragen werden kann. Was möglich ist: die Beiträge senken oder den Vertrag beitragsfrei stellen. Das angesparte Guthaben bleibt dann im Vertrag und wird zum vereinbarten Rentenbeginn als lebenslange Rente ausgezahlt. Eine Ausnahme sieht das Gesetz vor: Fällt die spätere Rente sehr klein aus (Kleinbetragsrente), darf sie zu Rentenbeginn in einer Summe abgefunden werden. Für kleine, lange beitragsfrei gestellte Verträge kann das am Ende der praktisch relevante Fall sein.

Was passiert mit meinem Guthaben, wenn ich den Rürup beitragsfrei stelle?

Es bleibt im Vertrag und wird weiter angelegt. Zum vereinbarten Rentenbeginn wird daraus eine lebenslange Rente – kleiner als ursprünglich geplant, weil du weniger eingezahlt hast. Wichtig zu wissen: Die Verwaltungskosten des Vertrags laufen weiter und werden vom Guthaben abgezogen, auch wenn du nichts mehr einzahlst. Ob und zu welchen Bedingungen eine Beitragsfreistellung möglich ist, steht in deinen Vertragsbedingungen.

Kann ich Rürup und Altersvorsorgedepot gleichzeitig haben?

Ja. Die beiden Verträge stehen nebeneinander und haben eigene Förderrahmen: Beim Rürup wirkt der Sonderausgabenabzug (2026 bis 30.826 € für Alleinstehende, 61.652 € für zusammen Veranlagte), beim Altersvorsorgedepot die Zulage von bis zu 540 € im Jahr plus 300 € je Kind. Für viele Selbstständige ist genau diese Kombination ab 2027 der sinnvollste Weg – nicht das Entweder-oder.

Bei Riester ist ein Wechsel möglich – warum bei Rürup nicht?

Weil Riester und das Altersvorsorgedepot in derselben Schicht liegen: Beides ist geförderte private Altersvorsorge, das Depot ist ausdrücklich der Riester-Nachfolger. Deshalb kannst du dein Riester-Guthaben in einen Neuvertrag mitnehmen, ohne erhaltene Förderung zurückzuzahlen. Die Rürup-Rente ist dagegen Basisversorgung – eine andere Schicht mit anderer steuerlicher Logik.

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