Vergleich 2026 · Altersvorsorge für Selbstständige · ⭐ 5,0 · 74 Bewertungen

Rürup-Rente vs. Altersvorsorgedepot 2027 – was lohnt sich für Selbstständige?

Beide werden vom Staat gefördert – aber auf völlig unterschiedliche Weise. Die Rürup spart dir heute Steuern, das Altersvorsorgedepot schenkt dir Zulagen und lässt dich ans Kapital. Welcher Weg bei deinem Steuersatz mehr bringt, siehst du hier in zwei Minuten – inklusive Rechner und klarer Empfehlung.

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Vergleichsgrafik Rürup-Rente vs. Altersvorsorgedepot: Waage mit Steuervorteil bis 30.826 Euro auf der einen und bis zu 540 Euro Förderung pro Jahr ab 2027 auf der anderen Seite
Steuervorteil heute (Rürup) oder Förderung ab 2027 (Altersvorsorgedepot) – was wiegt schwerer?
Autor: Benjamin Tischlak Investmentspezialist (IHK) · Altersvorsorge-Experte · Deutsche Vermögensberatung (DVAG) · Amberg

Kurzantwort: Die Rürup-Rente lohnt sich vor allem für Gutverdiener mit hohem Steuersatz (bis 30.826 € jährlich absetzbar, Alleinstehende), das Altersvorsorgedepot 2027 für alle Einkommensgruppen dank staatlicher Grundzulage (bis 540 € pro Jahr, gestaffelt 50 % / 25 %) – ohne direkten Steuerabzug, dafür flexibler in der Auszahlung – beim Auszahlplan bleibt Restkapital vererbbar. Viele Selbstständige kombinieren beide Produkte.

Altersvorsorgereformgesetz – aktueller Stand
27.03.2026Bundestag beschließt das Gesetz
08.05.2026Bundesrat billigt das Gesetz
01.01.2027Start Altersvorsorgedepot

Rürup vs. Altersvorsorgedepot im Überblick

Die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick. Das Altersvorsorgedepot wurde mit dem Altersvorsorgereformgesetz verabschiedet und startet zum 1. Januar 2027.

Kriterium Rürup-Rente (Basisrente) Altersvorsorgedepot 2027
Steuerabzug Einzahlungen Hoch bis 30.826 € / Jahr absetzbar (2026, Alleinstehende) Anders – kein direkter Steuerabzug, stattdessen staatliche Zulagen (Grundzulage bis 540 € / Jahr)
Staatliche Förderung Indirekt über Steuerersparnis – je nach Steuersatz Neu gestaffelte Grundzulage bis 540 € / Jahr (50 % auf die ersten 360 €, 25 % bis 1.800 €) plus Kinderzulage
Auszahlung Nur als lebenslange Rente ab 62 Jahren möglich Flexibler – auch Teilauszahlung und Einmalzahlung geplant
Vererbbarkeit Eingeschränkt – Kapital verfällt bei Tod (ohne Hinterbliebenenschutz) Vererbbar – angesparte Summe geht auf Erben über
Pfändungsschutz Hoch – Kapital ist pfändungsgeschützt Im Altersvorsorgereformgesetz geregelt
Anlageformen Fondsgebundene Rente oder klassische Versicherung Depot – direkte Anlage in Investmentfonds möglich
Kosten Versicherungskosten (Abschluss + Verwaltung) oft höher Abhängig vom Depot-Anbieter – oft geringer
Besteuerung im Alter Rente wird nachgelagert besteuert (Erfahrungswert ~80 %+ steuerpflichtig) Auszahlungen werden nachgelagert mit dem persönlichen Steuersatz besteuert (§ 22 Nr. 5 EStG)
Für Selbstständige geeignet? Ja – speziell konzipiert für Selbstständige ohne GRV Ab 2027 – erstmals auch für Selbstständige förderberechtigt
Verfügbarkeit Heute schon abschließbar Förderung ab 1. Januar 2027 (Gesetz verabschiedet – Bundesrat 8. Mai 2026)

Diese Tabelle zum Mitnehmen. Den kompletten Vergleich gibt es als PDF – zum Nachlesen, Ausdrucken oder Weiterleiten an deinen Steuerberater.

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Woran du erkennst, was in deinem Fall mehr bringt

Der Vergleich lässt sich auf wenige Regeln herunterbrechen. Maßstab ist die Förderquote: wie viel Förderung du je eingezahltem Euro bekommst.

Deine Rürup-Förderquote entspricht immer deinem Grenzsteuersatz.
Zahlst du 32 % Grenzsteuer, sind es 32 % – egal ob du 2.000 € oder 20.000 € einzahlst. Der Sonderausgabenabzug gilt bis 30.826 € im Jahr (Alleinstehende, 2026), bei Ehepaaren bis 61.652 €.
Beim Altersvorsorgedepot hängt die Quote von der Beitragshöhe ab – und sinkt mit ihr.
Die Grundzulage beträgt 50 % auf die ersten 360 € und 25 % auf den Rest bis 1.800 €, maximal 540 € im Jahr. Bei 1.000 € Beitrag sind das 34 %, bei 1.800 € noch 30 %, bei 6.000 € nur noch 9 % – weil die Zulage gedeckelt ist, der Beitrag aber weiter wächst.
Kleiner Beitrag und niedriger Steuersatz sprechen für das Depot.
Wer 1.000 € im Jahr zurücklegt und 25 % Grenzsteuer zahlt, bekommt über das Altersvorsorgedepot 34 % statt 25 %. Unterhalb von rund 1.800 € Jahresbeitrag liegt die Depot-Quote zwischen 30 und 50 % – sie ist umso höher, je kleiner dein Beitrag ist.
Hoher Beitrag und hoher Steuersatz sprechen für die Rürup-Rente.
Ab etwa 42 % Grenzsteuersatz schlägt der Sonderausgabenabzug die gedeckelte Grundzulage – solange keine Kinderzulagen dazukommen. Wer 20.000 € im Jahr einzahlen kann, spart damit rund 8.400 € Steuern; die Grundzulage wäre bei 540 € zu Ende. Mit Kindern kann die Rechnung auch bei hohem Steuersatz kippen – siehe die nächste Regel.
Jedes Kind verschiebt die Rechnung deutlich Richtung Depot.
300 € Kinderzulage pro Kind und Jahr fließen zusätzlich und unabhängig von deinem Steuersatz. Bei zwei Kindern und 1.000 € Eigenbeitrag kommen 940 € Förderung zusammen – das schlägt jeden Steuersatz. Für unter 25-Jährige gibt es zusätzlich einmalig 200 € Berufseinsteigerbonus.
Mit Versorgungswerk ist dein Rürup-Spielraum kleiner, als er aussieht.
Ärzte, Anwälte, Architekten und andere Pflichtmitglieder zahlen bereits in denselben steuerlichen Topf ein. Diese Beiträge werden auf den Höchstbetrag angerechnet – für einen zusätzlichen Rürup bleibt entsprechend weniger absetzbares Volumen.
Die Förderquote ist nicht alles.
Die Rürup-Rente zahlt lebenslang, ist aber grundsätzlich nicht vererbbar und nicht kündbar. Beim Altersvorsorgedepot wählst du zwischen lebenslanger Rente und einem Auszahlplan – beim Auszahlplan bleibt das Restkapital investiert und vererbbar. Wer beides will, kombiniert – das ist bei Selbstständigen mit schwankendem Einkommen häufig die praktischste Lösung.

Was bringt dir welches Produkt konkret?

Bewege den Regler auf deinen geplanten Jahresbeitrag und wähle deinen ungefähren Steuersatz – der Rechner zeigt sofort beide Werte nebeneinander.

Das trifft auf mich zu
Dein geplanter Jahresbeitrag 2.400 €
0
Rürup-Rente
Beitrag im Jahr2.400 €
Förderquote
Steuerersparnis

Wirkt im Einzahlungsjahr. Die spätere Rente wird versteuert.

Altersvorsorgedepot 2027
Grundzulage (gestaffelt)
Förderquote
Förderung im Jahr

Fließt direkt ins Depot. Die spätere Auszahlung wird versteuert.

Die beiden Quoten sind nicht 1:1 vergleichbar: Die Rürup-Quote entspricht im Kern deinem Steuersatz – ein Steueraufschub auf dein eigenes Geld. Die Quote des Altersvorsorgedepots ist zusätzliches Kapital vom Staat.

Nur die AVD-Förderung im Detail? Zum Altersvorsorgedepot-Rechner mit Kinder- und Berufseinsteigerzulage.

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Wie wird gerechnet?

* Rürup: vereinfachte Modellrechnung (Jahresbeitrag × gewählter Grenzsteuersatz, gedeckelt auf den Höchstbetrag 30.826 €/Jahr für Alleinstehende, 2026). AVD: gestaffelte Grundzulage nach den bekannten Eckwerten des Altersvorsorgereformgesetzes (50 % auf die ersten 360 €, 25 % bis 1.800 €, max. 540 €/Jahr, plus 300 € Kinderzulage je Kind). Voraussetzung für jede Zulage sind laut Bundesfinanzministerium mindestens 120 € Eigenbeitrag im Jahr – wer weniger einzahlt, bekommt gar nichts. Beide Werte sind Orientierungswerte, keine Steuerberatung – deine tatsächliche Steuerersparnis hängt von deiner individuellen Veranlagung ab.

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Start am 1. Januar 2027

Soll ich dir Bescheid geben, wenn es so weit ist?

Das Altersvorsorgedepot startet erst am 1. Januar 2027 – welche Anbieter es dann konkret geben wird, steht heute noch nicht fest. Trag dich ein, dann schreibe ich dir zum Start: was tatsächlich verfügbar ist und was bei deiner Situation mehr bringt.

Eine E-Mail zum Start. Kein Newsletter, keine Zwischenpost.

Rechenbeispiel

So kann eine Kombi-Strategie aussehen

Ein vereinfachtes, beispielhaftes Szenario – Name frei gewählt, keine reale Beratung.

S
Stefanie K., 39
Selbstständige Unternehmensberaterin, mehrere Auftraggeber
Fiktives Beispiel

Stefanie ist als Unternehmensberaterin für mehrere Kunden tätig – keine Ein-Auftraggeber-Situation, keine Künstlersozialkasse, kein Versorgungswerk. Ihr steht daher der volle Rürup-Höchstbetrag zur Verfügung. Bei einem zu versteuernden Einkommen von rund 52.000 € (Grenzsteuersatz ca. 35 %) entscheidet sie sich für eine Kombination aus beiden Produkten – die Rürup-Rente bespart sie schon heute, das Altersvorsorgedepot ab dessen Start am 1. Januar 2027:

Rürup-Rente
3.000 €/Jahr Beitrag
1.050 €/Jahr
Steuerersparnis (35 %)
Altersvorsorgedepot 2027
1.800 €/Jahr Beitrag
540 €/Jahr
Grundzulage (Maximalförderung)
Gesamt: 4.800 €/Jahr eigener Beitrag
1.590 €/Jahr kommen vom Staat zurück
rund ein Drittel ihres Beitrags – über Steuerersparnis und Förderung zusammen

* Vereinfachtes Beispiel, Name frei gewählt. Rechnung wie im Rechner oben: Rürup = Beitrag × Grenzsteuersatz, AVD = gestaffelte Grundzulage (50 % / 25 %, max. 540 €/Jahr, ab Start 01.01.2027). Keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung – deine tatsächliche Situation kann abweichen.

Benjamin Tischlak, Finanzberater in Amberg
Benjamin Tischlak
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Welche Lösung passt zu deiner Situation?

Vier kurze Angaben – wenn du den Rechner benutzt hast, sind zwei davon schon ausgefüllt. Ich antworte mit einer konkreten Empfehlung.

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Rürup-Rente und Altersvorsorgedepot erklärt

1

Rürup-Rente (Basisrente)

Die Rürup-Rente wurde 2005 speziell für Selbstständige eingeführt, die keinen Zugang zur gesetzlichen Rentenversicherung haben. Einzahlungen sind als Sonderausgaben absetzbar und senken die aktuelle Steuerlast direkt.

  • 2026 absetzbar: bis zu 30.826 € (Alleinstehende) / 61.652 € (Ehepaare)
  • Bei einem Steuersatz von 42 % spart ein Einzahlungsbetrag von 20.000 € rund 8.400 € Steuern
  • Auszahlung erst ab 62 Jahren, nur als monatliche Rente
  • Kapital ist pfändungsgeschützt und Bürgergeld-sicher
Für wen geeignet: Hochverdiener mit hohem Steuersatz (ab ca. 42 % Grenzsteuersatz), die massiv Steuern sparen und gleichzeitig für das Alter vorsorgen wollen. Weniger geeignet, wenn Flexibilität oder Vererbbarkeit wichtig ist.
2

Altersvorsorgedepot 2027 (neues Förderprodukt)

Das Altersvorsorgedepot 2027 ist das gesetzliche Nachfolgeprodukt der Riester-Rente und startet zum 1. Januar 2027. Erstmals können auch Selbstständige die staatliche Förderung nutzen. Das Depot ermöglicht direkte Anlage in Aktien und Investmentfonds mit staatlichem Zuschuss.

  • Staatliche Grundzulage bis 540 € pro Jahr (gestaffelt: 50 % auf die ersten 360 €, 25 % auf Beiträge bis 1.800 €) plus Kinderzulage
  • Flexible Auszahlung, auch als Teilbetrag oder Einmalauszahlung
  • Kapital vererbbar – kein Verlust bei frühem Tod
  • Direktanlage in Investmentfonds möglich – ohne teuren Versicherungsmantel
Für wen geeignet: Selbstständige aller Einkommensklassen, die Flexibilität schätzen, Kapital vererben möchten und von der staatlichen Förderung profitieren wollen. Besonders attraktiv für mittlere Einkommensgruppen, für die der Rürup-Steuervorteil geringer ausfällt.

Rürup + Altersvorsorgedepot: Das Beste aus beiden Welten

Für viele Selbstständige ist eine Kombination die optimale Lösung.

Mögliche Strategie für 2027:

  • Rürup: Hohe Jahreseinzahlungen (z. B. 15.000–20.000 €) für maximalen Steuerabzug und Pfändungsschutz
  • Altersvorsorgedepot: Zusätzlich die staatliche Grundzulage (bis 540 € / Jahr) nutzen – flexible Fondsanlage mit Vererbbarkeit
  • Damit: Steueroptimierung + staatliche Förderung + Flexibilität + Vererbbarkeit kombiniert

Hinweis: Das Altersvorsorgedepot wurde mit dem Altersvorsorgereformgesetz verabschiedet (Bundestag 27.03.2026, Bundesrat 08.05.2026) und startet zum 1. Januar 2027. Zu Detailregelungen und konkreten Anbieterkonditionen informiere ich meine Kunden laufend.

Was für deine Berufsgruppe wichtig ist

Nicht jeder Selbstständige startet von der gleichen Ausgangslage – ob du schon eine Pflichtvorsorge hast, macht einen großen Unterschied.

Ärzte, Anwälte, Architekten & andere Kammerberufe

Wer als Pflichtmitglied in einem berufsständischen Versorgungswerk organisiert ist (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Architekten, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer), hat damit bereits eine Basisvorsorge – anders als viele andere Selbstständige. Wichtig zu wissen: Die Versorgungswerk-Beiträge werden voll auf den steuerlichen Sonderausgaben-Höchstbetrag angerechnet, der auch für die Rürup-Rente gilt (30.826 € Alleinstehende / 61.652 € Ehepaare, 2026). Wer schon hohe Pflichtbeiträge ins Versorgungswerk zahlt, hat entsprechend weniger Spielraum für einen zusätzlichen Rürup-Steuervorteil. Das Altersvorsorgedepot ist hier oft die praktischere Ergänzung, weil die staatliche Grundzulage unabhängig von diesem Höchstbetrag gilt.

IT-Freelancer, Berater, Kreative & Coaches

Klassische Freiberufler ohne Kammer-Pflichtmitgliedschaft haben oft, aber nicht automatisch keine gesetzliche Pflichtvorsorge. Zwei Ausnahmen sind wichtig: Wer im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig ist und keine Angestellten beschäftigt, kann als „arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger" rentenversicherungspflichtig sein (§ 2 Nr. 9 SGB VI) – ein häufiges Szenario bei IT-Freelancern und Beratern mit einem Hauptkunden. Selbstständige Künstler und Publizisten sind über die Künstlersozialkasse in der Regel pflichtversichert. Wer keiner dieser beiden Gruppen angehört, hat den vollen Rürup-Höchstbetrag zur Verfügung – hier ist die Rürup-Rente oft die wirkungsvollste Möglichkeit, spürbar Steuern zu sparen und Altersvorsorge aufzubauen.

Handwerker im zulassungspflichtigen Handwerk

Anders als oft angenommen sind selbstständige Handwerker, die in der Handwerksrolle eingetragen sind, grundsätzlich in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert (§ 2 Nr. 8 SGB VI) – eine Befreiung ist erst nach 18 Jahren Pflichtbeiträgen möglich. Solange die Pflichtversicherung läuft, sind Rürup-Rente und Altersvorsorgedepot eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Rente, kein Ersatz dafür.

Kann ich meinen Rürup ins Altersvorsorgedepot übertragen?

Kurz: nein – aber es gibt einen Weg, der für viele besser ist als eine Übertragung.

Eine direkte Übertragung ist nicht möglich. Rürup-Rente und Altersvorsorgedepot sind rechtlich getrennte Vertragsformen. Es gibt kein Verfahren, mit dem angespartes Rürup-Kapital in ein Altersvorsorgedepot wechselt – auch nicht ab 2027.

Was stattdessen geht, und was die meisten Selbstständigen in dieser Lage tun:

  1. Rürup weiterlaufen lassen und ab 2027 zusätzlich ein Depot besparen – für viele Selbstständige die sinnvollste Kombination.
  2. Den Rürup-Beitrag senken und die Differenz ins Depot lenken.
  3. Den Rürup beitragsfrei stellen. Achtung: Verwaltungskosten laufen weiter, das Guthaben bleibt im Vertrag.
  4. Innerhalb der Rürup-Welt den Anbieter wechseln. Manche Versicherer nehmen einen bestehenden Vertrag an – einen Rechtsanspruch gibt es nicht.

Welcher Weg sich rechnet, hängt an den Kosten deines bestehenden Vertrags, deinem Grenzsteuersatz und daran, wie lange du noch einzahlen willst. Alle vier Wege im Detail →  ·  Oder schick mir deine Eckdaten →

Rürup vs. Altersvorsorgedepot – Fragen & Antworten

Was ist der Hauptunterschied zwischen Rürup und Altersvorsorgedepot?

Der Hauptunterschied: Die Rürup-Rente (Basisrente) ist eine Versicherungslösung mit lebenslanger Rente und hohen Steuerabzügen (bis ca. 30.826 € jährlich absetzbar, Alleinstehende). Das Altersvorsorgedepot 2027 ist ein Depot-Produkt mit staatlicher Grundzulage (bis 540 € pro Jahr, gestaffelt 50 %/25 %), flexibler Auszahlung; beim Auszahlplan bleibt Restkapital vererbbar. Das Altersvorsorgereformgesetz wurde verabschiedet (Bundestag 27.03.2026, Bundesrat 08.05.2026), Start ist der 1. Januar 2027. Die Rürup eignet sich für Hochverdiener, das Depot für alle Einkommensgruppen.

Wer kann das Altersvorsorgedepot 2027 nutzen?

Ab 2027 können erstmals auch Selbstständige das Altersvorsorgedepot nutzen und staatliche Förderung erhalten. Bisher war die Riester-Förderung auf Arbeitnehmer beschränkt. Das Depot richtet sich an alle einkommensteuerpflichtigen Personen in Deutschland – also auch an Freiberufler, Gewerbetreibende und Gesellschafter-Geschäftsführer.

Kann ich Rürup und Altersvorsorgedepot gleichzeitig besparen?

Ja, das ist möglich und für viele Selbstständige sogar sinnvoll. Die Rürup-Beiträge sind steuerlich absetzbar und reduzieren die aktuelle Steuerlast. Das Altersvorsorgedepot bietet zusätzlich staatliche Förderung und mehr Flexibilität. Eine Kombination aus beiden Produkten kann Steueroptimierung und Vermögensaufbau verbinden.

Was passiert beim Tod mit dem angesparten Kapital?

Bei der Rürup-Rente verfällt das angesparte Kapital grundsätzlich bei Tod – es sei denn, eine Hinterbliebenenrente wurde eingeschlossen (was die eigene Rente reduziert). Beim Altersvorsorgedepot 2027 hängt es von der gewählten Auszahlform ab: Beim Auszahlplan bleibt Restkapital investiert und vererbbar, bei der lebenslangen Rente nicht. Das ist ein wesentlicher Unterschied, besonders für Personen mit Vermögen, das weitergegeben werden soll.

Wie hoch ist die staatliche Förderung beim Altersvorsorgedepot 2027?

Die staatliche Förderung beim Altersvorsorgedepot 2027 besteht aus einer gestaffelten Grundzulage: 50 % auf die ersten 360 € Eigenbeitrag und 25 % auf weitere Beiträge bis 1.800 € pro Jahr – maximal 540 € Grundzulage jährlich. Hinzu kommen 300 € Kinderzulage je Kind und ein einmaliger Berufseinsteigerbonus von 200 € für unter 25-Jährige. Grundlage ist das Altersvorsorgereformgesetz (Bundestag 27.03.2026, Bundesrat 08.05.2026); Start am 1. Januar 2027.

Lohnt sich der Rürup für mich bei mittlerem Einkommen?

Bei einem zu versteuernden Einkommen unter ca. 30.000 € ist der Steuervorteil der Rürup relativ gering (Grenzsteuersatz ~35 % oder weniger). In diesem Fall kann das Altersvorsorgedepot mit seiner einkommensunabhängigen Grundzulage (bis 540 € pro Jahr) effektiver sein – denn die Zulage kommt unabhängig vom Steuersatz. Bei hohem Einkommen (Grenzsteuersatz 42 %+) ist Rürup in der Regel vorteilhafter.

Kann ich meine Rürup-Rente in das Altersvorsorgedepot 2027 umwandeln?

Eine direkte Übertragung oder Umwandlung einer bestehenden Rürup-Police in ein Altersvorsorgedepot ist nicht möglich – beide sind rechtlich separate Vertragsformen. Bestehende Rürup-Verträge können jedoch beitragsfrei gestellt werden; ab 2027 kannst du dann parallel das Altersvorsorgedepot besparen und die staatliche Grundzulage (bis 540 € pro Jahr) nutzen. Eine Kombination – Rürup für den Steuerabzug, Depot für die Zulage und Flexibilität – ist für viele Selbstständige die sinnvollste Strategie. Was du stattdessen tun kannst →

Hat das Altersvorsorgedepot einen Pfändungsschutz?

Das Altersvorsorgereformgesetz sieht für zertifizierte Altersvorsorgedepots grundsätzlich einen Pfändungsschutz vor. Das angesparte Kapital im zertifizierten Altersvorsorgedepot ist in der Ansparphase vor Pfändung, Zwangsvollstreckung und Verpfändung geschützt – realisiert durch einen gesetzlichen Sperrvermerk auf dem Depot. Das Gesetz passt dafür mehrere Rechtsnormen (ZPO, Insolvenzordnung, BGB) an. Für Selbstständige, die keiner gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterliegen, ist dieser Schutz besonders relevant, da keine gesetzliche Altersvorsorge als Auffangnetz vorhanden ist.

Welches Altersvorsorgedepot eignet sich für Selbstständige am besten?

Da das Altersvorsorgedepot erst ab Januar 2027 in Kraft tritt, ist die konkrete Anbieterauswahl noch in Entwicklung. Entscheidend sind: niedrige Verwaltungsgebühren (das gesetzliche Standarddepot ist auf 1 % Effektivkosten begrenzt), breite Fondsauswahl (ETFs und Investmentfonds), flexible Einzahlungsmodalitäten und eine staatliche Zertifizierung des Produkts. Ich berate Kunden bundesweit per Video sowie persönlich in Amberg laufend zu den dann verfügbaren Anbietern und entwickle gemeinsam die passende Strategie. Die sechs Auswahlkriterien im Detail →

Was kostet dich die Beratung?

Nichts. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Kommt es später zu einem Abschluss, erhalte ich eine Provision vom Produktanbieter – zusätzliche Beratungskosten entstehen für dich nicht.

Wie verdienst du dein Geld?

Über Provisionen der Produktanbieter, nicht über ein Honorar von dir. Als Vermögensberater der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) bin ich gebundener Vermittler – ich arbeite also mit den Produkten unserer Partnergesellschaften, nicht als unabhängiger Makler. Das sage ich lieber vorher, damit du weißt, woran du bist.

Wie läuft ein Erstgespräch ab?

Rund 60 Minuten, per Video oder persönlich in Amberg. Du musst nichts vorbereiten und nichts mitbringen. Wir schauen uns an, was du heute schon hast, was sich ab dem 1. Januar 2027 ändert und was in deiner Situation sinnvoll wäre. Entscheiden musst du danach nichts – das kannst du in Ruhe tun.

Berätst du auch außerhalb von Amberg?

Ja, bundesweit per Video. Für die Frage Rürup oder Altersvorsorgedepot funktioniert das genauso gut wie ein Termin vor Ort – wir teilen den Bildschirm und rechnen deine Zahlen gemeinsam durch. Wenn du in der Nähe wohnst, geht es natürlich auch persönlich in meinem Büro in Amberg.

Benjamin Tischlak – Finanzberater DVAG Amberg

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Als Vermögensberater bei der DVAG berate ich Selbstständige und Freiberufler zu optimalen Altersvorsorgestrategien – von der Rürup-Rente bis zum neuen Altersvorsorgedepot 2027. Egal ob per Video von überall in Deutschland oder persönlich in meinem Büro in Amberg: Ich helfe dir, die beste Kombination für deine individuelle Situation zu finden.

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Jan Siebert
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„Als Unternehmer ist das für mich jetzt ein guter Grundstein für eine breit aufgestellte Rente für später. Benjamin hat mir Zusammenhänge erklärt, die ich vorher gar nicht kannte.“

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