Rürup-Rente vs. Altersvorsorgedepot 2027 – was lohnt sich für Selbstständige?
Zwei staatlich geförderte Wege zur Altersvorsorge im direkten Vergleich: Steuervorteile, Flexibilität, Kosten und klare Empfehlungen für Selbstständige und Freiberufler.
Kurzantwort: Die Rürup-Rente bietet Selbstständigen den höchsten Steuerbonus (bis ca. 30.826 € absetzbar, Alleinstehende) und eignet sich besonders für Gutverdiener, die ihre aktuelle Steuerlast massiv senken wollen. Das Altersvorsorgedepot 2027 (ab 2027 für Selbstständige zugänglich) bietet eine staatliche Grundzulage von bis zu 540 € pro Jahr (gestaffelt: 50 % auf die ersten 360 €, 25 % auf weitere Beiträge bis 1.800 €), volle Flexibilität bei der Auszahlung und vererbbares Kapital – dafür gibt es keinen direkten Steuerabzug. Viele Selbstständige können von einer Kombination beider Produkte profitieren.
Rürup vs. Altersvorsorgedepot im Überblick
Die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick. Das Altersvorsorgedepot wurde mit dem Altersvorsorgereformgesetz verabschiedet und startet zum 1. Januar 2027.
| Kriterium | Rürup-Rente (Basisrente) | Altersvorsorgedepot 2027 |
|---|---|---|
| Steuerabzug Einzahlungen | Hoch bis 30.826 € / Jahr absetzbar (2026, Alleinstehende) | Anders – kein direkter Steuerabzug, stattdessen staatliche Zulagen (Grundzulage bis 540 € / Jahr) |
| Staatliche Förderung | Indirekt über Steuerersparnis – je nach Steuersatz | Neu gestaffelte Grundzulage bis 540 € / Jahr (50 % auf die ersten 360 €, 25 % bis 1.800 €) plus Kinderzulage |
| Auszahlung | Nur als lebenslange Rente ab 62 Jahren möglich | Flexibler – auch Teilauszahlung und Einmalzahlung geplant |
| Vererbbarkeit | Eingeschränkt – Kapital verfällt bei Tod (ohne Hinterbliebenenschutz) | Vererbbar – angesparte Summe geht auf Erben über |
| Pfändungsschutz | Hoch – Kapital ist pfändungsgeschützt | Im Altersvorsorgereformgesetz geregelt |
| Anlageformen | Fondsgebundene Rente oder klassische Versicherung | Depot – direkte Anlage in Investmentfonds möglich |
| Kosten | Versicherungskosten (Abschluss + Verwaltung) oft höher | Abhängig vom Depot-Anbieter – oft geringer |
| Besteuerung im Alter | Rente wird nachgelagert besteuert (Erfahrungswert ~80 %+ steuerpflichtig) | Auszahlungen werden nachgelagert mit dem persönlichen Steuersatz besteuert (§ 22 Nr. 5 EStG) |
| Für Selbstständige geeignet? | Ja – speziell konzipiert für Selbstständige ohne GRV | Ab 2027 – erstmals auch für Selbstständige förderberechtigt |
| Verfügbarkeit | Heute schon abschließbar | Förderung ab 1. Januar 2027 (Gesetz verabschiedet – Bundesrat 8. Mai 2026) |
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Rürup-Rente und Altersvorsorgedepot erklärt
Rürup-Rente (Basisrente)
Die Rürup-Rente wurde 2005 speziell für Selbstständige eingeführt, die keinen Zugang zur gesetzlichen Rentenversicherung haben. Einzahlungen sind als Sonderausgaben absetzbar und senken die aktuelle Steuerlast direkt.
- 2026 absetzbar: bis zu 30.826 € (Alleinstehende) / 61.652 € (Ehepaare)
- Bei einem Steuersatz von 42 % spart ein Einzahlungsbetrag von 20.000 € rund 8.400 € Steuern
- Auszahlung erst ab 62 Jahren, nur als monatliche Rente
- Kapital ist pfändungsgeschützt und Hartz-IV-sicher
Altersvorsorgedepot 2027 (neues Förderprodukt)
Das Altersvorsorgedepot 2027 ist das gesetzliche Nachfolgeprodukt der Riester-Rente und startet zum 1. Januar 2027. Erstmals können auch Selbstständige die staatliche Förderung nutzen. Das Depot ermöglicht direkte Anlage in Aktien und Investmentfonds mit staatlichem Zuschuss.
- Staatliche Grundzulage bis 540 € pro Jahr (gestaffelt: 50 % auf die ersten 360 €, 25 % auf Beiträge bis 1.800 €) plus Kinderzulage
- Flexible Auszahlung, auch als Teilbetrag oder Einmalauszahlung
- Kapital vererbbar – kein Verlust bei frühem Tod
- Direktanlage in Investmentfonds möglich – ohne teuren Versicherungsmantel
Rürup + Altersvorsorgedepot: Das Beste aus beiden Welten
Für viele Selbstständige ist eine Kombination die optimale Lösung.
Mögliche Strategie für 2027:
- →Rürup: Hohe Jahreseinzahlungen (z. B. 15.000–20.000 €) für maximalen Steuerabzug und Pfändungsschutz
- →Altersvorsorgedepot: Zusätzlich die staatliche Grundzulage (bis 540 € / Jahr) nutzen – flexible Fondsanlage mit Vererbbarkeit
- →Damit: Steueroptimierung + staatliche Förderung + Flexibilität + Vererbbarkeit kombiniert
Hinweis: Das Altersvorsorgedepot wurde mit dem Altersvorsorgereformgesetz verabschiedet (Bundestag 27.03.2026, Bundesrat 08.05.2026) und startet zum 1. Januar 2027. Zu Detailregelungen und konkreten Anbieterkonditionen informiere ich meine Kunden laufend.
Rürup vs. Altersvorsorgedepot – Fragen & Antworten
Was ist der Hauptunterschied zwischen Rürup und Altersvorsorgedepot?
Der Hauptunterschied: Die Rürup-Rente (Basisrente) ist eine Versicherungslösung mit lebenslanger Rente und hohen Steuerabzügen (bis ca. 30.826 € jährlich absetzbar, Alleinstehende). Das Altersvorsorgedepot 2027 ist ein Depot-Produkt mit staatlicher Grundzulage (bis 540 € pro Jahr, gestaffelt 50 %/25 %), flexibler Auszahlung und vererbbarem Kapital. Das Altersvorsorgereformgesetz wurde verabschiedet (Bundestag 27.03.2026, Bundesrat 08.05.2026), Start ist der 1. Januar 2027. Die Rürup eignet sich für Hochverdiener, das Depot für alle Einkommensgruppen.
Wer kann das Altersvorsorgedepot 2027 nutzen?
Ab 2027 können erstmals auch Selbstständige das Altersvorsorgedepot nutzen und staatliche Förderung erhalten. Bisher war die Riester-Förderung auf Arbeitnehmer beschränkt. Das Depot richtet sich an alle einkommensteuerpflichtigen Personen in Deutschland – also auch an Freiberufler, Gewerbetreibende und Gesellschafter-Geschäftsführer.
Kann ich Rürup und Altersvorsorgedepot gleichzeitig besparen?
Ja, das ist möglich und für viele Selbstständige sogar sinnvoll. Die Rürup-Beiträge sind steuerlich absetzbar und reduzieren die aktuelle Steuerlast. Das Altersvorsorgedepot bietet zusätzlich staatliche Förderung und mehr Flexibilität. Eine Kombination aus beiden Produkten kann Steueroptimierung und Vermögensaufbau verbinden.
Was passiert beim Tod mit dem angesparten Kapital?
Bei der Rürup-Rente verfällt das angesparte Kapital grundsätzlich bei Tod – es sei denn, eine Hinterbliebenenrente wurde eingeschlossen (was die eigene Rente reduziert). Beim Altersvorsorgedepot 2027 ist das angesparte Kapital vererbbar. Das ist ein wesentlicher Unterschied, besonders für Personen mit Vermögen, das weitergegeben werden soll.
Wie hoch ist die staatliche Förderung beim Altersvorsorgedepot 2027?
Die staatliche Förderung beim Altersvorsorgedepot 2027 besteht aus einer gestaffelten Grundzulage: 50 % auf die ersten 360 € Eigenbeitrag und 25 % auf weitere Beiträge bis 1.800 € pro Jahr – maximal 540 € Grundzulage jährlich. Hinzu kommen 300 € Kinderzulage je Kind und ein einmaliger Berufseinsteigerbonus von 200 € für unter 25-Jährige. Grundlage ist das Altersvorsorgereformgesetz (Bundestag 27.03.2026, Bundesrat 08.05.2026); Start am 1. Januar 2027.
Lohnt sich der Rürup für mich bei mittlerem Einkommen?
Bei einem zu versteuernden Einkommen unter ca. 30.000 € ist der Steuervorteil der Rürup relativ gering (Grenzsteuersatz ~35 % oder weniger). In diesem Fall kann das Altersvorsorgedepot mit seiner einkommensunabhängigen Grundzulage (bis 540 € pro Jahr) effektiver sein – denn die Zulage kommt unabhängig vom Steuersatz. Bei hohem Einkommen (Grenzsteuersatz 42 %+) ist Rürup in der Regel vorteilhafter.
Kann ich meine Rürup-Rente in das Altersvorsorgedepot 2027 umwandeln?
Eine direkte Übertragung oder Umwandlung einer bestehenden Rürup-Police in ein Altersvorsorgedepot ist nicht möglich – beide sind rechtlich separate Vertragsformen. Bestehende Rürup-Verträge können jedoch beitragsfrei gestellt werden; ab 2027 können Sie dann parallel das Altersvorsorgedepot besparen und die staatliche Grundzulage (bis 540 € pro Jahr) nutzen. Eine Kombination – Rürup für den Steuerabzug, Depot für die Zulage und Flexibilität – ist für viele Selbstständige die sinnvollste Strategie.
Hat das Altersvorsorgedepot einen Pfändungsschutz?
Das Altersvorsorgereformgesetz sieht für zertifizierte Altersvorsorgedepots grundsätzlich einen Pfändungsschutz vor. Das angesparte Kapital im zertifizierten Altersvorsorgedepot ist in der Ansparphase vor Pfändung, Zwangsvollstreckung und Verpfändung geschützt – realisiert durch einen gesetzlichen Sperrvermerk auf dem Depot. Das Gesetz passt dafür mehrere Rechtsnormen (ZPO, Insolvenzordnung, BGB) an. Für Selbstständige, die keiner gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterliegen, ist dieser Schutz besonders relevant, da keine gesetzliche Altersvorsorge als Auffangnetz vorhanden ist.
Welches Altersvorsorgedepot eignet sich für Selbstständige am besten?
Da das Altersvorsorgedepot erst ab Januar 2027 in Kraft tritt, ist die konkrete Anbieterauswahl noch in Entwicklung. Entscheidend sind: niedrige Verwaltungsgebühren (das gesetzliche Standarddepot ist auf 1 % Effektivkosten begrenzt), breite Fondsauswahl (ETFs und Investmentfonds), flexible Einzahlungsmodalitäten und eine staatliche Zertifizierung des Produkts. Ich berate Kunden in Amberg und der Oberpfalz laufend zu den dann verfügbaren Anbietern und entwickle gemeinsam die passende Strategie.
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