Riester-Nachfolge 2027 · ⭐ 5,0 · 74 Bewertungen

Riester zu Altersvorsorgedepot 2027 – was Bestandskunden wissen müssen

Die Riester-Förderung wird durch das neue Altersvorsorgedepot abgelöst. Was das für deinen bestehenden Vertrag bedeutet, was sich ändert – und was du jetzt tun oder auch einfach lassen kannst.

Riester-Rente wird zum 1. Januar 2027 vom neuen Altersvorsorgedepot abgelöst
Riester läuft aus, das Altersvorsorgedepot startet zum 1. Januar 2027.
Autor: Benjamin Tischlak Investmentspezialist (IHK) · Deutsche Vermögensberatung (DVAG) · Amberg

Kurzantwort: Die Riester-Rente wird durch das neue Altersvorsorgedepot abgelöst, das zum 1. Januar 2027 startet (Altersvorsorgereformgesetz, verabschiedet 2026). Das neue Depot fördert gestaffelt mit bis zu 540 € Grundzulage pro Jahr – gegenüber 175 € bei der klassischen Riester-Grundzulage. Dein bestehender Vertrag genießt Bestandsschutz: Er läuft mit der bisherigen Förderung weiter, wenn du nichts tust. Du kannst aber auch in die neue Förderung wechseln – auf zwei Wegen, ohne bereits erhaltene Zulagen zurückzahlen zu müssen.

Stand August 2026 – die Übergangsregelung steht fest. Nach den FAQ des Bundesfinanzministeriums gilt für Riester-Verträge mit Abschluss vor dem 1. Januar 2027 ein Bestandsschutz. Du hast drei Möglichkeiten:

  1. Nichts tun. Der Vertrag läuft mit der bisherigen steuerlichen Förderung weiter.
  2. Nur die Förderung wechseln. Durch Erklärung gegenüber deinem Anbieter kannst du in die neue Förderung wechseln, während der Vertrag ansonsten unverändert bleibt.
  3. In einen Neuvertrag wechseln und das angesparte Kapital mitnehmen.

Bei Weg 3 musst du bereits erhaltene Förderung nicht zurückzahlen – es können aber Wechsel-, Abschluss- und Vertriebskosten anfallen. Genau daran entscheidet sich, ob sich ein Wechsel in deinem Fall lohnt. Das ist eine Rechnung auf Basis deines konkreten Vertrags, keine pauschale Empfehlung.

Bei einer Rürup-Rente ist das übrigens anders: Dort ist eine Übertragung ins Altersvorsorgedepot nicht vorgesehen. Warum das so ist und was stattdessen geht →

Riester-Rente (klassisch) vs. Altersvorsorgedepot 2027

Die wichtigsten Eckwerte im Vergleich – die klassische Riester-Rente ist seit 2002 unverändert im Grundprinzip, das Altersvorsorgedepot startet neu zum 1. Januar 2027.

Kriterium Riester-Rente (klassisch) Altersvorsorgedepot 2027
Grundzulage 175 € pro Jahr (seit 2018, § 84 EStG) Gestaffelt: 50 % auf erste 360 € + 25 % bis 1.800 € – max. 540 € pro Jahr
Kinderzulage 300 € je Kind (ab Jahrgang 2008) / 185 € (davor) 300 € je Kind und Jahr
Mindesteigenbeitrag für volle Zulage 4 % des Vorjahresbruttoeinkommens (gedeckelt auf 2.100 € inkl. Zulage), mind. 60 € Sockelbetrag 1.800 € pro Jahr (150 €/Monat) für die volle Grundzulage
Steuerliche Behandlung Sonderausgabenabzug bis 2.100 €/Jahr, Günstigerprüfung durchs Finanzamt (§ 10a EStG) Nachgelagerte Besteuerung der Auszahlung mit dem persönlichen Steuersatz (§ 22 Nr. 5 EStG)
Anlageform Versicherungsvertrag oder Banksparplan Direktes Wertpapierdepot (ETFs, Investmentfonds)
Auszahlung Lebenslange Rente, seit 2018 bis zu 30 % als Einmalzahlung zu Rentenbeginn möglich Flexibler geplant – auch Teilauszahlung und Einmalzahlung
Start / Verfügbarkeit Seit 2002 (Altersvermögensgesetz) Ab 1. Januar 2027 (Gesetz verabschiedet – Bundesrat 8. Mai 2026)

Was Riester-Bestandskunden jetzt wissen sollten

1. Dein bestehender Vertrag läuft – Panik ist nicht nötig

Ein Gesetz, das eine Nachfolgeförderung einführt, ändert nicht automatisch etwas an laufenden Verträgen zum Stichtag. Bereits eingezahlte Beiträge und erhaltene Zulagen bleiben dir erhalten, und für Verträge mit Abschluss vor dem 1. Januar 2027 gilt ausdrücklich Bestandsschutz. Wenn du nichts veränderst, läuft dein Vertrag mit der bisherigen Förderung weiter.

2. Das Altersvorsorgedepot bietet eine höhere Grundzulage

Bei vollem Eigenbeitrag (1.800 €/Jahr) liegt die Grundzulage beim Altersvorsorgedepot mit 540 € deutlich über der Riester-Grundzulage von 175 €. Für Geringverdiener und kleinere Beiträge ist der Unterschied prozentual noch größer, weil die ersten 360 € sogar mit 50 % gefördert werden.

3. Erstmals sind auch Selbstständige förderberechtigt

Die Riester-Förderung war im Kern auf rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und bestimmte Gruppen zugeschnitten. Das Altersvorsorgedepot öffnet die staatliche Förderung erstmals auch für Selbstständige und Freiberufler.

4. Vorschnell kündigen lohnt sich in der Regel nicht

Eine Kündigung deines Riester-Vertrags kann bereits erhaltene Zulagen und Steuervorteile kosten. Bevor du etwas veränderst, lohnt sich ein Blick auf deinen konkreten Vertrag – das ist Teil des kostenlosen Erstgesprächs.

Riester zu Altersvorsorgedepot – Fragen & Antworten

Wird die Riester-Rente 2027 abgeschafft?

Die Riester-Förderung wird für das Neugeschäft durch das Altersvorsorgedepot abgelöst, das zum 1. Januar 2027 startet (Altersvorsorgereformgesetz, Bundestag 27.03.2026, Bundesrat 08.05.2026). Dein bestehender Vertrag wird damit nicht abgeschafft: Für Riester-Verträge mit Abschluss vor dem 1. Januar 2027 gilt Bestandsschutz. Sie laufen mit der bisherigen steuerlichen Förderung weiter, wenn du nichts veranlasst.

Was passiert mit meinem bestehenden Riester-Vertrag?

Er läuft weiter – es gilt Bestandsschutz. Nach den FAQ des Bundesfinanzministeriums hast du drei Möglichkeiten: den Vertrag unverändert mit der bisherigen Förderung weiterführen; durch Erklärung gegenüber deinem Anbieter nur in die neue steuerliche Förderung wechseln, während der Vertrag sonst unverändert bleibt; oder in einen Neuvertrag zu den neuen Konditionen wechseln und das angesparte Kapital übertragen. Beim Wechsel in einen Neuvertrag musst du bereits erhaltene Förderung nicht zurückzahlen, es können aber Wechsel-, Abschluss- und Vertriebskosten anfallen. Ob sich das rechnet, hängt an deinem konkreten Vertrag.

Wie unterscheidet sich die klassische Riester-Rente vom Altersvorsorgedepot 2027?

Die klassische Riester-Rente fördert mit 175 € Grundzulage pro Jahr (seit 2018, § 84 EStG) plus 300 € Kinderzulage je Kind (ab Geburtsjahrgang 2008, § 85 EStG) bei einem Mindesteigenbeitrag von 4 % des rentenversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens (gedeckelt auf 2.100 €, § 86 EStG). Das Altersvorsorgedepot 2027 fördert gestaffelt mit 50 % auf die ersten 360 € und 25 % auf weitere Beiträge bis 1.800 € – macht maximal 540 € Grundzulage jährlich, ebenfalls plus 300 € Kinderzulage je Kind. Die Grundzulage ist beim neuen Depot damit spürbar höher, dafür ist die Geldanlage direkter (Wertpapierdepot statt Versicherungsvertrag).

Sollte ich meinen Riester-Vertrag jetzt kündigen?

Das lässt sich pauschal nicht beantworten – es hängt von der Vertragslaufzeit, den bereits eingezahlten Zulagen und deiner individuellen Situation ab. Eine vorschnelle Kündigung kann bereits erhaltene Zulagen und Steuervorteile kosten. Ich schaue mir deinen bestehenden Vertrag im kostenlosen Erstgespräch konkret an, bevor irgendeine Empfehlung ausgesprochen wird.

Benjamin Tischlak – Finanzberater DVAG Amberg

Benjamin Tischlak – Riester-Beratung in Amberg

Als Vermögensberater bei der DVAG schaue ich mir deinen bestehenden Riester-Vertrag konkret an und sage dir ehrlich, ob ein Handlungsbedarf besteht – oder ob Abwarten die bessere Strategie ist. Kein Verkaufsdruck, klare Empfehlung.

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