Riester zu Altersvorsorgedepot 2027 – was Bestandskunden wissen müssen
Die Riester-Förderung wird durch das neue Altersvorsorgedepot abgelöst. Was das für deinen bestehenden Vertrag bedeutet, was sich ändert – und was du jetzt tun oder auch einfach lassen kannst.
Kurzantwort: Die Riester-Rente wird durch das neue Altersvorsorgedepot abgelöst, das zum 1. Januar 2027 startet (Altersvorsorgereformgesetz, verabschiedet 2026). Das neue Depot fördert gestaffelt mit bis zu 540 € Grundzulage pro Jahr – gegenüber 175 € bei der klassischen Riester-Grundzulage. Was genau mit bereits bestehenden Riester-Verträgen passiert, war zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Seite noch nicht in allen Details final geregelt – dazu weiter unten mehr.
Wichtiger Hinweis: Die konkreten Übergangsregelungen für bestehende Riester-Verträge (z. B. ob und wie ein Wechsel ins Altersvorsorgedepot möglich ist, ob Bestandsverträge unverändert weiterlaufen oder ob es Fristen gibt) waren zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Seite noch nicht abschließend kommuniziert. Ich halte diese Seite aktuell, sobald der Gesetzgeber die Details veröffentlicht hat.
Riester-Rente (klassisch) vs. Altersvorsorgedepot 2027
Die wichtigsten Eckwerte im Vergleich – die klassische Riester-Rente ist seit 2002 unverändert im Grundprinzip, das Altersvorsorgedepot startet neu zum 1. Januar 2027.
| Kriterium | Riester-Rente (klassisch) | Altersvorsorgedepot 2027 |
|---|---|---|
| Grundzulage | 175 € pro Jahr (seit 2018, § 84 EStG) | Gestaffelt: 50 % auf erste 360 € + 25 % bis 1.800 € – max. 540 € pro Jahr |
| Kinderzulage | 300 € je Kind (ab Jahrgang 2008) / 185 € (davor) | 300 € je Kind und Jahr |
| Mindesteigenbeitrag für volle Zulage | 4 % des Vorjahresbruttoeinkommens (gedeckelt auf 2.100 € inkl. Zulage), mind. 60 € Sockelbetrag | 1.800 € pro Jahr (150 €/Monat) für die volle Grundzulage |
| Steuerliche Behandlung | Sonderausgabenabzug bis 2.100 €/Jahr, Günstigerprüfung durchs Finanzamt (§ 10a EStG) | Nachgelagerte Besteuerung der Auszahlung mit dem persönlichen Steuersatz (§ 22 Nr. 5 EStG) |
| Anlageform | Versicherungsvertrag oder Banksparplan | Direktes Wertpapierdepot (ETFs, Investmentfonds) |
| Auszahlung | Lebenslange Rente, seit 2018 bis zu 30 % als Einmalzahlung zu Rentenbeginn möglich | Flexibler geplant – auch Teilauszahlung und Einmalzahlung |
| Start / Verfügbarkeit | Seit 2002 (Altersvermögensgesetz) | Ab 1. Januar 2027 (Gesetz verabschiedet – Bundesrat 8. Mai 2026) |
Was Riester-Bestandskunden jetzt wissen sollten
1. Dein bestehender Vertrag läuft – Panik ist nicht nötig
Ein Gesetz, das eine Nachfolgeförderung einführt, ändert nicht automatisch etwas an laufenden Verträgen zum Stichtag. Bereits eingezahlte Beiträge und erhaltene Zulagen bleiben dir erhalten. Was konkret ab 2027 mit Neuabschlüssen und Bestandsverträgen im Detail gilt, kläre ich mit dir, sobald der Gesetzgeber die finalen Übergangsregeln veröffentlicht hat.
2. Das Altersvorsorgedepot bietet eine höhere Grundzulage
Bei vollem Eigenbeitrag (1.800 €/Jahr) liegt die Grundzulage beim Altersvorsorgedepot mit 540 € deutlich über der Riester-Grundzulage von 175 €. Für Geringverdiener und kleinere Beiträge ist der Unterschied prozentual noch größer, weil die ersten 360 € sogar mit 50 % gefördert werden.
3. Erstmals sind auch Selbstständige förderberechtigt
Die Riester-Förderung war im Kern auf rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und bestimmte Gruppen zugeschnitten. Das Altersvorsorgedepot öffnet die staatliche Förderung erstmals auch für Selbstständige und Freiberufler.
4. Vorschnell kündigen lohnt sich in der Regel nicht
Eine Kündigung deines Riester-Vertrags kann bereits erhaltene Zulagen und Steuervorteile kosten. Bevor du etwas veränderst, lohnt sich ein Blick auf deinen konkreten Vertrag – das ist Teil des kostenlosen Erstgesprächs.
Riester zu Altersvorsorgedepot – Fragen & Antworten
Wird die Riester-Rente 2027 abgeschafft?
Die Riester-Förderung wird durch das neue Altersvorsorgedepot abgelöst, das zum 1. Januar 2027 startet (Altersvorsorgereformgesetz, Bundestag 27.03.2026, Bundesrat 08.05.2026). Was das konkret für den Neuabschluss von Riester-Verträgen und die genauen Übergangsregeln bedeutet, war zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Seite noch nicht in allen Details final kommuniziert – hierzu berate ich meine Kunden laufend mit aktuellem Stand.
Was passiert mit meinem bestehenden Riester-Vertrag?
Was genau mit bestehenden Riester-Verträgen ab 2027 passiert – ob sie unverändert weiterlaufen, freiwillig umgestellt werden können oder Übergangsfristen gelten – war zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Seite noch nicht abschließend geregelt. Ich informiere meine Kunden, sobald die Details des Gesetzgebers vorliegen.
Wie unterscheidet sich die klassische Riester-Rente vom Altersvorsorgedepot 2027?
Die klassische Riester-Rente fördert mit 175 € Grundzulage pro Jahr (seit 2018, § 84 EStG) plus 300 € Kinderzulage je Kind (ab Geburtsjahrgang 2008, § 85 EStG) bei einem Mindesteigenbeitrag von 4 % des rentenversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens (gedeckelt auf 2.100 €, § 86 EStG). Das Altersvorsorgedepot 2027 fördert gestaffelt mit 50 % auf die ersten 360 € und 25 % auf weitere Beiträge bis 1.800 € – macht maximal 540 € Grundzulage jährlich, ebenfalls plus 300 € Kinderzulage je Kind. Die Grundzulage ist beim neuen Depot damit spürbar höher, dafür ist die Geldanlage direkter (Wertpapierdepot statt Versicherungsvertrag).
Sollte ich meinen Riester-Vertrag jetzt kündigen?
Das lässt sich pauschal nicht beantworten – es hängt von der Vertragslaufzeit, den bereits eingezahlten Zulagen und deiner individuellen Situation ab. Eine vorschnelle Kündigung kann bereits erhaltene Zulagen und Steuervorteile kosten. Ich schaue mir deinen bestehenden Vertrag im kostenlosen Erstgespräch konkret an, bevor irgendeine Empfehlung ausgesprochen wird.
Benjamin Tischlak – Riester-Beratung in Amberg
Als Vermögensberater bei der DVAG schaue ich mir deinen bestehenden Riester-Vertrag konkret an und sage dir ehrlich, ob ein Handlungsbedarf besteht – oder ob Abwarten die bessere Strategie ist. Kein Verkaufsdruck, klare Empfehlung.
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