Richtig versichert · Grundlagen

Privathaftpflicht: Brauche ich die wirklich?

Kurz gesagt

Ja. Wer einem anderen schuldhaft einen Schaden zufügt – also vorsätzlich oder fahrlässig –, haftet dafür ohne Obergrenze – im Ernstfall mit seinem ganzen Vermögen. Eine Privathaftpflicht kostet meist wenig und gehört deshalb zu den Versicherungen, die fast jeder haben sollte.

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    Eine grobe Orientierung, keine Prüfung deines Vertrags. Was genau versichert ist, steht in deinen Bedingungen. Nichts wird gespeichert oder gesendet.

    Deine Fragen

    Was du zur Privathaftpflicht wissen solltest

    Warum ist die Privathaftpflicht so wichtig?

    Weil die Haftung keine Grenze kennt. Fährst du mit dem Fahrrad einen Fußgänger an, können Behandlungskosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld im schlimmsten Fall sechs- oder siebenstellig werden. Du haftest mit dem ganzen Vermögen.

    Was heißt das für dich? Ohne Versicherung kann ein einziger Unfall dein Erspartes und Teile deines künftigen Einkommens kosten.

    Details

    § 823 BGB (Schadensersatz), §§ 249 ff. BGB (Umfang). gilt

    Welche Deckungssumme brauche ich?

    Die Verbraucherzentrale empfiehlt pauschal mindestens 10 Mio. €, besser 50 oder 100 Millionen. Auch Stiftung Warentest berücksichtigt im Test nur Tarife ab 10 Millionen, pauschal für Personen- und Sachschäden. Ältere Verträge haben oft deutlich weniger.

    Was heißt das für dich? Schau in deinen Versicherungsschein. Steht dort eine kleinere Summe, lohnt sich ein Vergleich – der Unterschied im Beitrag ist oft gering.

    Sind meine Kinder mitversichert?

    In einem Familientarif sind unverheiratete Kinder in der Regel mitversichert, volljährige meist nur während Schule oder der direkt anschließenden ersten Ausbildung. Kinder unter 7 Jahren haften selbst nicht, bei Unfällen mit Auto, Bahn oder Schwebebahn gilt das bis zehn Jahre (außer bei Vorsatz).

    Was heißt das für dich? Zerkratzt dein Fünfjähriger das Auto des Nachbarn, haftet das Kind selbst nicht. Ihr als Eltern haftet, wenn ihr eure Aufsichtspflicht verletzt habt – und müsst im Streitfall zeigen, dass ihr aufgepasst habt. Viele Tarife zahlen bei Schäden durch Kinder unter sieben trotzdem, oft nur bis zu einer Höchstsumme. Ob deiner das tut, steht in den Bedingungen.

    Worauf kommt es im Tarif an?

    Neben der Deckungssumme zählen Leistungen, die im Alltag oft gebraucht werden: Schäden an gemieteten Sachen, verlorene Schlüssel, Schäden durch Kinder unter sieben, geliehene Sachen. Was davon enthalten ist, regelt jeder Tarif selbst – geliehene Sachen etwa schließen die Musterbedingungen aus, manche Tarife nehmen sie dazu.

    Was heißt das für dich? Vergleiche nicht nur den Preis, sondern diese Punkte. Ein paar Euro mehr im Jahr können viel Ärger sparen.

    Was deckt die Privathaftpflicht nicht?

    Schäden, die du mit dem Auto verursachst (dafür gibt es die Kfz-Haftpflicht), Schäden an deinen eigenen Sachen und Schäden, die du absichtlich anrichtest. Als Halter von Hunden oder Pferden brauchst du eine eigene Tierhalterhaftpflicht – für Hunde ist sie in mehreren Bundesländern sogar vorgeschrieben. Kleine Haustiere wie Katzen sind meist mitversichert.

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    Benjamin Tischlak im Büro in Amberg
    Benjamin Tischlak · Investmentspezialist (IHK), DVAG Amberg. Den Kurzcheck führe ich selbst – am Telefon oder per Video.

    Häufige Fragen

    Kurz beantwortet

    Ist die Privathaftpflicht Pflicht?

    Nein, gesetzlich vorgeschrieben ist sie nicht. Weil die Haftung aber unbegrenzt ist, gehört sie zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt.

    Brauche ich als Paar zwei Verträge?

    Nein. Ehepaare und eingetragene Lebenspartner können sich in einem Vertrag versichern. Unverheiratete Paare mit gemeinsamer Wohnung können in vielen Tarifen ebenfalls mitversichert werden – der Partner muss dann namentlich in der Police stehen.

    Wie schnell kann ich wechseln?

    In der Regel zum Ende des Versicherungsjahres mit einer Frist von meist ein bis drei Monaten. Nach einem Schadenfall und nach einer Beitragserhöhung kannst du innerhalb eines Monats außerordentlich kündigen. Kündige erst, wenn der neue Vertrag steht.

    Von Benjamin Tischlak · Investmentspezialist (IHK) · Deutsche Vermögensberatung (DVAG) · Amberg ·