Aktuell · Kabinettsbeschluss vom 6. Juli 2026

Krypto-Steuer 2027: Das Aus für die einjährige Haltefrist?

Das Bundeskabinett hat den Entwurf zum Bundeshaushalt 2027 beschlossen – und darin eine neue Besteuerung von Kryptowährungen eingeplant. Die Regel „ein Jahr halten, dann steuerfrei" soll fallen. Was jetzt gilt, was sich ändern soll und was du 2026 noch wissen musst. Ehrlich eingeordnet vom Finanzberater aus Amberg.

Krypto-Steuer 2027: Vergleichsgrafik – heute sind Bitcoin-Gewinne nach einem Jahr Haltefrist steuerfrei, ab 2027 soll laut Kabinettsbeschluss jeder Verkauf steuerpflichtig werden
Heute vs. geplant: Die einjährige Haltefrist (§ 23 EStG) soll fallen – Kryptogewinne würden Einkünfte aus Kapitalvermögen.
Autor: Benjamin Tischlak Finanzberater & Investmentspezialist (IHK) · Deutsche Vermögensberatung (DVAG) · Amberg

Stand: 7. Juli 2026. Die hier beschriebene Neuregelung ist Teil des Regierungsentwurfs zum Bundeshaushalt 2027 (Kabinettsbeschluss vom 6. Juli 2026) – noch kein geltendes Recht. Ein ausgearbeitetes Steuergesetz liegt nicht vor; es muss erst durch Bundestag und Bundesrat. Steuersatz, Freigrenze und Bestandsschutz sind offen, und der Koalitionspartner Union hat öffentlich Widerstand angekündigt. Für das Steuerjahr 2026 gilt die bisherige Rechtslage unverändert. Dieser Beitrag ersetzt keine Steuerberatung – für deine individuelle Situation sprich bitte mit deinem Steuerberater.

Kurzantwort: Das Bundeskabinett hat am 6. Juli 2026 den Entwurf zum Bundeshaushalt 2027 beschlossen. Darin eingeplant: Die einjährige Haltefrist für Kryptowährungen soll gestrichen werden, Kryptogewinne sollen künftig zu den Einkünften aus Kapitalvermögen zählen – veranschlagt mit rund 1 Milliarde Euro Mehreinnahmen pro Jahr. Damit wäre künftig jeder Verkauf steuerpflichtig, egal wie lange du Bitcoin & Co. gehalten hast. Wichtig: Es gibt noch kein Gesetz – Steuersatz, Freigrenze und Bestandsschutz für Altbestände sind offen. Frühester Start: 1. Januar 2027. Für 2026 gilt weiter: Länger als ein Jahr halten = Gewinn steuerfrei.

Kabinettsbeschluss vom 6. Juli 2026: Krypto im Haushalt 2027

Die Bundesregierung hat am 6. Juli 2026 den Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2027 auf den Weg gebracht. Auf der Einnahmenseite taucht dort erstmals eine geänderte Krypto-Besteuerung auf: Kryptowerte sollen den Einkünften aus Kapitalvermögen zugeordnet und die bisherige einjährige Haltefrist gestrichen werden. Der Posten ist mit rund einer Milliarde Euro jährlich veranschlagt. Für deutsche Krypto-Anleger wäre das die größte steuerliche Änderung seit Jahren – denn die Möglichkeit, Gewinne nach zwölf Monaten Haltedauer komplett steuerfrei zu realisieren, ist einer der Hauptgründe, warum Deutschland bisher als eines der kryptofreundlichsten Steuerländer Europas galt.

Überraschend kommt der Schritt nicht. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hatte bereits am 29. April 2026 auf der Bundespressekonferenz angekündigt, Kryptowährungen sollten künftig „anders besteuert" werden – damals noch ohne Details. Schon im Mai 2026 hatte zudem die Grünen-Fraktion einen eigenen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, der die Besteuerung von Kryptogewinnen unabhängig von der Haltedauer mit dem persönlichen Einkommensteuersatz forderte. Dieser Entwurf fand keine Mehrheit. Der Unterschied zu damals: Jetzt steht das Vorhaben erstmals offiziell in einem Dokument der Bundesregierung – und ist fest als Einnahmequelle im Haushalt eingeplant.

Der Hintergrund ist schlicht Geld. Der Bund sucht angesichts hoher Ausgaben für Verteidigung, Infrastruktur und Rente nach neuen Einnahmequellen – und der Krypto-Markt ist in den letzten Jahren enorm gewachsen. Nach einer vielzitierten Blockpit-Studie, die im Bundestag vorgestellt wurde, haben deutsche Anleger allein 2024 rund 47 Milliarden Euro an Krypto-Gewinnen realisiert, davon knapp zwei Drittel steuerfrei dank der Haltefrist. Aus Sicht des Finanzministeriums liegt hier also erhebliches Steuerpotenzial brach. Befürworter der Reform argumentieren zudem mit Gerechtigkeit: Wer mit Aktien oder Fonds Gewinne macht, zahlt darauf immer Abgeltungsteuer – egal wie lange er die Papiere gehalten hat. Warum sollte das bei Bitcoin anders sein?

Genauso wichtig ist aber, was der Beschluss nicht ist: ein fertiges Steuergesetz. Der Haushaltsentwurf plant lediglich die Einnahmen ein. Das eigentliche Gesetz mit allen Details – Steuersatz, Freigrenzen, Übergangsregeln – muss in einem eigenen Gesetzgebungsverfahren durch Bundestag und Bundesrat, voraussichtlich im Herbst 2026. Und selbst das ist alles andere als sicher: Die Union verweist öffentlich darauf, dass der Koalitionsvertrag keine Steuererhöhungen vorsieht, und Kanzler Merz hat sich bislang nicht hinter die Pläne gestellt. Es ist also durchaus möglich, dass die Reform abgeschwächt wird, später kommt – oder am Koalitionsstreit scheitert.

1 Jahr
Haltefrist – 2026 sind Gewinne danach weiter steuerfrei
~1 Mrd. €
jährliche Mehreinnahmen, die der Haushaltsentwurf 2027 einplant
01.01.2027
frühestmögliches Inkrafttreten der neuen Krypto-Besteuerung
47 Mrd. €
realisierte Krypto-Gewinne deutscher Anleger 2024 (Blockpit-Studie)

Krypto-Steuern 2026: Das gilt heute noch

Bevor wir auf die Pläne schauen, lohnt der Blick auf das, was jetzt gilt – denn genau diese Regeln bleiben für das gesamte Steuerjahr 2026 in Kraft. Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum zählen steuerlich bisher nicht zu den Kapitalanlagen wie Aktien oder Fonds, sondern zu den „anderen Wirtschaftsgütern" – ähnlich wie physisches Gold, Kunstwerke oder Oldtimer. Verkäufe sind deshalb private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG, und daraus ergibt sich die zentrale Regel, um die sich jetzt alles dreht: die einjährige Haltefrist.

Hast du deine Coins länger als ein Jahr gehalten, ist der Gewinn beim Verkauf komplett steuerfrei – egal ob es um 500 Euro oder 500.000 Euro geht. Verkaufst du innerhalb eines Jahres, wird der Gewinn mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz von bis zu 45 Prozent besteuert. Dabei gilt eine Freigrenze von 1.000 Euro pro Jahr für alle privaten Veräußerungsgewinne zusammen. Und hier lauert ein beliebter Denkfehler: Die Freigrenze ist kein Freibetrag. Liegst du auch nur einen Euro über den 1.000 Euro, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig – nicht nur der Teil darüber.

Zwei weitere Punkte, die viele unterschätzen: Staking- und Lending-Erträge zählen als sonstige Einkünfte und sind bereits ab 256 Euro pro Jahr steuerpflichtig. Und ein Tausch zählt steuerlich wie ein Verkauf – wer Bitcoin gegen Ethereum tauscht oder Gewinne in Stablecoins „parkt", löst damit genauso ein Veräußerungsgeschäft aus wie beim Verkauf gegen Euro. Gerade aktive Trader produzieren so oft hunderte steuerrelevante Vorgänge pro Jahr, ohne es zu merken.

Neu seit Januar 2026: Das Finanzamt schaut automatisch mit (DAC8)

Unabhängig von der Reform hat sich 2026 bereits etwas Grundlegendes geändert – und das ist vielen Anlegern noch gar nicht bewusst. Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie DAC8 müssen Kryptobörsen und -dienstleister, die den deutschen Markt bedienen, seit dem 1. Januar 2026 Nutzerdaten und Transaktionen an das Bundeszentralamt für Steuern melden: Name, Adresse, Geburtsdatum und Steuer-Identifikationsnummer, dazu Käufe, Verkäufe, Tauschgeschäfte, Ein- und Auszahlungen sowie Bestände. Die Daten für das Jahr 2026 werden bis zum 31. Juli 2027 übermittelt und von dort an die zuständigen Finanzämter weitergeleitet.

Im Klartext: Die Zeiten, in denen Krypto-Gewinne unter dem Radar liefen, sind endgültig vorbei. Das Finanzamt muss nicht mehr nachfragen – es bekommt die Daten automatisch. Wer seine Geschäfte in den vergangenen Jahren nicht sauber in der Steuererklärung angegeben hat, sollte das dringend vor der ersten Datenübermittlung mit einem Steuerberater in Ordnung bringen. Eine rechtzeitige Korrektur ist deutlich günstiger als ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung, das durch den automatischen Datenabgleich ausgelöst wird.

Was sich ab 2027 ändern soll – und was noch offen ist

Der Kabinettsbeschluss legt die Richtung fest, lässt aber die entscheidenden Details offen. Klar ist die Grundidee: Kryptowährungen sollen steuerlich behandelt werden wie Aktien und Fonds. Damit würde die Sonderstellung enden, die Bitcoin & Co. im deutschen Steuerrecht seit jeher haben. Die Tabelle zeigt, was sich konkret ändern würde – und welche Punkte das kommende Gesetz erst noch klären muss:

  Heute (2026) Geplant (ab 2027) Status
Haltefrist 1 Jahr – danach Gewinn steuerfrei Entfällt – jeder Verkauf steuerpflichtig, egal wie lange gehalten Kabinettsentwurf
Einkunftsart Privates Veräußerungsgeschäft (§ 23 EStG) Einkünfte aus Kapitalvermögen – wie Aktien und Fonds Kabinettsentwurf
Steuersatz Persönlicher Einkommensteuersatz (nur innerhalb der Jahresfrist) Offen: 25 % Abgeltungsteuer + Soli oder persönlicher Satz bis 45 % offen
Freigrenze / Freibetrag Freigrenze 1.000 €/Jahr (§ 23 EStG) Nicht geregelt – denkbar wäre der Sparerpauschbetrag (1.000 €) offen
Altbestände / Bestandsschutz Nicht geregelt – verfassungsrechtlich spricht viel für Schutz bereits steuerfrei entstandener Gewinne offen
Meldung an das Finanzamt (DAC8) Börsen melden seit 01.01.2026 an das Bundeszentralamt für Steuern Bleibt – erste Datenübermittlung bis 31.07.2027 gilt bereits

Die größte offene Frage ist der Steuersatz. Die Zuordnung zu den Einkünften aus Kapitalvermögen spricht für die Abgeltungsteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag – das wäre für Vielverdiener sogar günstiger als der heutige persönliche Steuersatz bei Verkäufen innerhalb der Jahresfrist. In der politischen Debatte wird aber auch der persönliche Einkommensteuersatz von bis zu 45 Prozent gefordert, wie ihn der gescheiterte Grünen-Entwurf vorsah. Auch bei der Verlustverrechnung würde sich einiges ändern: Als Kapitaleinkünfte ließen sich Krypto-Verluste künftig womöglich mit Gewinnen aus Aktien und Fonds verrechnen – heute geht das nur innerhalb der privaten Veräußerungsgeschäfte. Ob das am Ende so kommt, entscheidet das Gesetzgebungsverfahren im Herbst.

Bestandsschutz: Was passiert mit Coins, die du schon lange hältst?

Die für viele Anleger wichtigste Frage regelt der Kabinettsentwurf noch nicht: Was gilt für Coins, die du vor einer Gesetzesänderung gekauft hast – womöglich vor Jahren, mit hohen Buchgewinnen?

Hier lohnt ein Blick in die Rechtsprechung: Das Bundesverfassungsgericht hat 2010 (Beschluss vom 07.07.2010, Az. 2 BvL 14/02) zur damaligen Verlängerung der Spekulationsfrist bei Immobilien entschieden: Der Gesetzgeber darf die Regeln für die Zukunft verschärfen – aber Wertsteigerungen, die nach altem Recht bereits steuerfrei entstanden waren, dürfen nicht rückwirkend besteuert werden. Fachleute übertragen diesen Grundsatz auf Krypto: Wer die einjährige Haltefrist bereits erfüllt hat, hat eine geschützte Vermögensposition erworben.

Was heißt das praktisch? Angenommen, du hast 2021 Bitcoin für 20.000 Euro gekauft, und sie sind heute 60.000 Euro wert. Diese 40.000 Euro Wertzuwachs sind nach geltendem Recht längst steuerfrei realisierbar, weil die Jahresfrist seit Jahren abgelaufen ist. Nach der Logik des Verfassungsgerichts dürfte ein neues Gesetz diese bereits „verdiente" Steuerfreiheit nicht nachträglich kassieren – wohl aber künftige Wertsteigerungen ab Inkrafttreten der Reform besteuern. Genau so eine Stichtagslösung gab es übrigens schon einmal: Bei der Einführung der Abgeltungsteuer 2009 blieben Aktien, die vor dem 1. Januar 2009 gekauft wurden, dauerhaft steuerfrei veräußerbar.

Wie der Gesetzgeber den Bestandsschutz für Krypto konkret ausgestaltet, ist offen. Umso wichtiger ist jetzt eines: Dokumentation. Anschaffungszeitpunkte, Kaufkurse, Börsen-Abrechnungen und Wallet-Historie sollten lückenlos belegbar sein – notfalls jetzt aus alten Konten und E-Mails zusammensuchen, solange die Daten noch verfügbar sind. Genau diese Nachweise entscheiden später darüber, welche deiner Gewinne geschützt sind und welche unter das neue Recht fallen.

Was bedeutet das jetzt konkret für dich?

Zwischen Schlagzeile („Krypto-Steuerfreiheit fällt!") und Rechtslage liegt ein weiter Weg. Mein ehrlicher Blick auf die Lage – ohne Panik, ohne Verharmlosung:

  • Keine Panikverkäufe. Es gibt noch kein Gesetz, der Steuersatz ist offen, die Union bremst – und ein Bestandsschutz für Altbestände ist verfassungsrechtlich naheliegend. Wer jetzt hektisch alles verkauft, handelt auf Basis einer Schlagzeile, nicht auf Basis von Recht.
  • 2026 ist ein Übergangsjahr – nutze die Klarheit. Noch gilt: Nach einem Jahr Haltedauer sind Gewinne steuerfrei. In Fachkreisen wird diskutiert, Buchgewinne vor einem Inkrafttreten der Reform steuerfrei zu realisieren. Ob das für dich sinnvoll ist, hängt von Haltedauer, Höhe der Gewinne und deiner Gesamtsituation ab – das gehört in ein Gespräch mit dem Steuerberater.
  • Bring deine Dokumentation in Ordnung. Durch DAC8 sieht das Finanzamt deine Transaktionen künftig automatisch. Lückenlose Aufzeichnungen (Kaufdatum, Kurs, Börse, Wallet) sind ab jetzt Pflichtprogramm – auch als Grundlage für einen späteren Bestandsschutz.
  • Prüfe, welche Rolle Krypto in deinem Vermögen spielt. Wenn der Steuervorteil fällt, verliert Krypto gegenüber anderen Anlageklassen einen wichtigen Bonus. Ein breit gestreutes Investmentdepot, physisches Gold und Silber oder ab 2027 das staatlich geförderte Altersvorsorgedepot bieten planbare, teils geförderte Alternativen für den langfristigen Vermögensaufbau.

Wichtig zur Einordnung: Ich bin Finanzberater, kein Steuerberater – individuelle steuerliche Fragen klärst du bitte mit deinem Steuerberater. Was ich für dich tun kann: deine Geldanlage so aufstellen, dass sie unabhängig von einzelnen Steuerprivilegien funktioniert. Genau das rechne ich dir kostenlos durch.

Krypto-Steuer 2026/2027 – die wichtigsten Fragen

Die meistgestellten Fragen zur geplanten Krypto-Besteuerung – kurz und faktenbasiert beantwortet. Stand: 7. Juli 2026.

Wird die Krypto-Haltefrist wirklich abgeschafft?

Geplant ist es: Das Bundeskabinett hat am 6. Juli 2026 den Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2027 beschlossen. Darin ist die Streichung der einjährigen Haltefrist für Kryptowährungen als Einnahmeposten mit rund einer Milliarde Euro eingeplant; Kryptogewinne sollen künftig den Einkünften aus Kapitalvermögen zugeordnet werden. Ein fertiges Steuergesetz gibt es aber noch nicht – es muss erst durch Bundestag und Bundesrat, voraussichtlich im Herbst 2026. Innerhalb der Koalition gibt es zudem Widerstand der Union.

Sind Bitcoin-Gewinne 2026 noch steuerfrei?

Ja. Für das Steuerjahr 2026 gilt die bisherige Rechtslage unverändert: Wer Bitcoin oder andere Kryptowährungen länger als ein Jahr hält, verkauft den Gewinn komplett steuerfrei (§ 23 EStG, privates Veräußerungsgeschäft). Bei Verkauf innerhalb eines Jahres bleibt der Gewinn steuerfrei, solange alle privaten Veräußerungsgewinne zusammen unter der Freigrenze von 1.000 Euro pro Jahr liegen – ab 1.000 Euro ist der gesamte Gewinn mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern.

Wie hoch soll die Krypto-Steuer ab 2027 sein?

Das ist noch offen. Der Kabinettsentwurf ordnet Kryptowerte den Einkünften aus Kapitalvermögen zu – das spricht für die Abgeltungsteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag, wie bei Aktien und Fonds. Diskutiert wird aber auch eine Besteuerung mit dem persönlichen Einkommensteuersatz von bis zu 45 Prozent. Auch ob eine Freigrenze oder ein Freibetrag gilt, ist noch nicht festgelegt. Die Details muss das eigentliche Steuergesetz regeln, das noch nicht vorliegt.

Was passiert mit Coins, die ich schon lange halte (Bestandsschutz)?

Der Kabinettsentwurf regelt den Bestandsschutz noch nicht. Verfassungsrechtlich spricht aber viel dafür, dass Wertzuwächse geschützt sind, die vor einer Gesetzesänderung bereits steuerfrei geworden sind: Das Bundesverfassungsgericht hat 2010 (Beschluss vom 07.07.2010, 2 BvL 14/02) zur Verlängerung der Spekulationsfrist bei Immobilien entschieden, dass bereits steuerfrei entstandene Wertsteigerungen nicht rückwirkend besteuert werden dürfen. Wie der Gesetzgeber das für Krypto umsetzt, ist offen – wichtig ist, Anschaffungszeitpunkte und Kurse lückenlos zu dokumentieren.

Was meldet meine Kryptobörse seit 2026 ans Finanzamt (DAC8)?

Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Deutschland die EU-Richtlinie DAC8: Kryptobörsen und -dienstleister, die den deutschen Markt bedienen, müssen Name, Adresse, Geburtsdatum, Steuer-Identifikationsnummer sowie Transaktionen (Käufe, Verkäufe, Tauschgeschäfte, Ein- und Auszahlungen) an das Bundeszentralamt für Steuern melden. Die Daten für 2026 müssen bis zum 31. Juli 2027 übermittelt werden. Das Finanzamt sieht Krypto-Geschäfte damit künftig automatisch – eine saubere Dokumentation und korrekte Steuererklärung sind wichtiger denn je.

Soll ich meine Kryptowährungen jetzt noch verkaufen?

Das hängt von deiner Situation ab und ist eine Frage für den Steuerberater. Fakt ist: 2026 gilt die alte Rechtslage – Gewinne aus Coins, die länger als ein Jahr gehalten wurden, sind steuerfrei. In Fachkreisen wird deshalb diskutiert, Gewinne vor einem Inkrafttreten der Reform steuerfrei zu realisieren. Panikverkäufe sind aber nicht angebracht: Es gibt noch kein Gesetz, der Zeitplan ist offen, und ein Bestandsschutz für Altbestände ist verfassungsrechtlich naheliegend. Entscheidend ist, die Entwicklung zu verfolgen und die eigene Dokumentation in Ordnung zu bringen.

Ab wann würde die neue Krypto-Besteuerung gelten?

Frühestens ab dem 1. Januar 2027, also für den Veranlagungszeitraum 2027. Der Kabinettsbeschluss vom 6. Juli 2026 ist nur der Einnahmebaustein im Haushaltsentwurf 2027. Das eigentliche Steuergesetz muss im Herbst 2026 durch Bundestag und Bundesrat. Ob der Zeitplan hält, ist offen – auch weil der Koalitionspartner Union öffentlich auf den Koalitionsvertrag verweist, der keine Steuererhöhungen vorsieht.

Mach aus der Schlagzeile einen Plan.

Ich zeige dir in einem kostenlosen Gespräch, wie du dein Vermögen so aufstellst, dass es nicht von einzelnen Steuerprivilegien abhängt – mit echten Zahlen, auf dich zugeschnitten.

Kostenloses Gespräch buchen →

Kostenlos · Unverbindlich · In Amberg & Umgebung · ★ 5,0 · 68 Bewertungen